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A
K
Infoservice
Selbstversicherung
Voraussetzungen
n
Vollendung des 15. Lebensjahres.
n
Wohnsitz im Inland.
n
Keine gesetzliche Pensionsversicherung, keine Berechtigung zu einer
Weiterversicherung in der Pensionsversicherung sowie kein Bezug
einer Eigenpension aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung.
n
Möglichkeit besteht zB für Personen, die die Voraussetzungen für die
begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung nicht erfül-
len, da zB Angehörige mit Pflegegeldstufe 1 oder 2 gepflegt werden.
Kosten
Die Beiträge für die Selbstversicherung müssen selbst bezahlt werden:
Der monatliche Beitrag beträgt im Jahr 2016
€
662,34, wenn noch keine
Pflichtversicherung bestanden hat. Bei schlechten wirtschaftlichen Ver-
hältnissen ist eine Herabsetzung des Beitrages möglich.
Bestand vor der Selbstversicherung bereits eine Pflichtversicherung, rich-
ten sich die Beiträge nach den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsver-
diensten aus dem Jahr vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung.
Der Mindestbeitrag pro Monat liegt im Jahr 2016 bei
€
177,91 und der
Höchstbeitrag bei
€
1.324,68.
Zuständige Stelle
Anträge sind bei dem Versicherungsträger zu stellen, bei dem zuletzt Ver-
sicherungszeiten erworben wurden. Sind noch keine Versicherungszeiten
vorhanden, ist der Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt zu stellen.
BEISPIEL:
Frau M. pflegt ihre Mutter, die Pflegegeld der Stufe 2 bezieht. Frau
M. hat noch keine Pensionsversicherungszeiten erworben. Eine
begünstigte Selbstversicherung ist aufgrund der Pflegegeldstufe 2
nicht möglich. Frau M. kann sich in der Pensionsversicherung um
monatlich
€
662,34 selbstversichern.