Previous Page  12 / 28 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 12 / 28 Next Page
Page Background

10

A

K

Infoservice

Selbstversicherung

Voraussetzungen

n

Vollendung des 15. Lebensjahres.

n

Wohnsitz im Inland.

n

Keine gesetzliche Pensionsversicherung, keine Berechtigung zu einer

Weiterversicherung in der Pensionsversicherung sowie kein Bezug

einer Eigenpension aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung.

n

Möglichkeit besteht zB für Personen, die die Voraussetzungen für die

begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung nicht erfül-

len, da zB Angehörige mit Pflegegeldstufe 1 oder 2 gepflegt werden.

Kosten

Die Beiträge für die Selbstversicherung müssen selbst bezahlt werden:

Der monatliche Beitrag beträgt im Jahr 2016

662,34, wenn noch keine

Pflichtversicherung bestanden hat. Bei schlechten wirtschaftlichen Ver-

hältnissen ist eine Herabsetzung des Beitrages möglich.

Bestand vor der Selbstversicherung bereits eine Pflichtversicherung, rich-

ten sich die Beiträge nach den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsver-

diensten aus dem Jahr vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung.

Der Mindestbeitrag pro Monat liegt im Jahr 2016 bei

177,91 und der

Höchstbeitrag bei

1.324,68.

Zuständige Stelle

Anträge sind bei dem Versicherungsträger zu stellen, bei dem zuletzt Ver-

sicherungszeiten erworben wurden. Sind noch keine Versicherungszeiten

vorhanden, ist der Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt zu stellen.

BEISPIEL:

Frau M. pflegt ihre Mutter, die Pflegegeld der Stufe 2 bezieht. Frau

M. hat noch keine Pensionsversicherungszeiten erworben. Eine

begünstigte Selbstversicherung ist aufgrund der Pflegegeldstufe 2

nicht möglich. Frau M. kann sich in der Pensionsversicherung um

monatlich

662,34 selbstversichern.