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EINLEITUNG
Zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen sowie zur verbesserten
Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Pflege von Familienangehörigen
gibt es verschiedene sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Modelle.
Personen, die zur Pflege naher Angehöriger aus der Erwerbsarbeit
ausscheiden, können sich zu begünstigten Bedingungen in der
Pensi-
onsversicherung
freiwillig versichern und somit Pensionsversicherungs-
zeiten erwerben. Begünstigungen gibt es für pflegende Angehörige auch
in der
Kranken- und Arbeitslosenversicherung
.
Mit 1.7.2002 wurde zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und
Familie ein Rechtsanspruch auf
Familienhospizkarenz und Familien-
hospizteilzeit
eingeführt. Diese Modelle können bei einer Schwerster-
krankung von Kindern sowie bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung
naher Angehöriger (Sterbebegleitung) in Anspruch genommen werden.
Neu ist seit 1.1.2014, dass zur finanziellen Absicherung auch ein Rechts-
anspruch auf
Pflegekarenzgeld
während einer Familienhospizkarenz
und Familienhospizteilzeit besteht.
Die seit 1.1.2014 zudem neu eingeführten Modelle der
Pflegekarenz
und Pflegeteilzeit
ermöglichen es Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mern für eine kurze Zeit - trotz aufrechtem Arbeitsverhältnis - die Pflege
von nahen Angehörigen zu übernehmen. Ziel der Pflegekarenz und
Pflegeteilzeit ist es, Angehörigen für eine bestimmte Zeit die Möglichkeit
zu geben, die Pflegesituation von nahen Angehörigen (neu) zu organisie-
ren. Auch während dieser beiden Modelle gibt es einen Rechtsanspruch
auf
Pflegekarenzgeld
.
In der vorliegenden Broschüre finden Sie alle notwendigen Informationen
zu Versicherungsmöglichkeiten bei Pflege, zur Familienhospizkarenz und
–teilzeit, zur Pflegekarenz und –teilzeit sowie zum Pflegekarenzgeld.