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EINLEITUNG

Zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen sowie zur verbesserten

Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Pflege von Familienangehörigen

gibt es verschiedene sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Modelle.

Personen, die zur Pflege naher Angehöriger aus der Erwerbsarbeit

ausscheiden, können sich zu begünstigten Bedingungen in der

Pensi-

onsversicherung

freiwillig versichern und somit Pensionsversicherungs-

zeiten erwerben. Begünstigungen gibt es für pflegende Angehörige auch

in der

Kranken- und Arbeitslosenversicherung

.

Mit 1.7.2002 wurde zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und

Familie ein Rechtsanspruch auf

Familienhospizkarenz und Familien-

hospizteilzeit

eingeführt. Diese Modelle können bei einer Schwerster-

krankung von Kindern sowie bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung

naher Angehöriger (Sterbebegleitung) in Anspruch genommen werden.

Neu ist seit 1.1.2014, dass zur finanziellen Absicherung auch ein Rechts-

anspruch auf

Pflegekarenzgeld

während einer Familienhospizkarenz

und Familienhospizteilzeit besteht.

Die seit 1.1.2014 zudem neu eingeführten Modelle der

Pflegekarenz

und Pflegeteilzeit

ermöglichen es Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-

mern für eine kurze Zeit - trotz aufrechtem Arbeitsverhältnis - die Pflege

von nahen Angehörigen zu übernehmen. Ziel der Pflegekarenz und

Pflegeteilzeit ist es, Angehörigen für eine bestimmte Zeit die Möglichkeit

zu geben, die Pflegesituation von nahen Angehörigen (neu) zu organisie-

ren. Auch während dieser beiden Modelle gibt es einen Rechtsanspruch

auf

Pflegekarenzgeld

.

In der vorliegenden Broschüre finden Sie alle notwendigen Informationen

zu Versicherungsmöglichkeiten bei Pflege, zur Familienhospizkarenz und

–teilzeit, zur Pflegekarenz und –teilzeit sowie zum Pflegekarenzgeld.