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Infoservice
PENSIONSVERSICHERUNG
Selbstversicherung für Zeiten
der Pflege eines behinderten Kindes
Voraussetzungen
n
Pflege des Kindes in häuslicher Umgebung.
n
Hauptwohnsitz in Österreich.
n
Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für das Kind.
n
Überwiegende Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege
des Kindes.
n
Keine andere bestehende Pflicht-, Selbst- bzw. Weiterversicherung
in der Pensionsversicherung.
n
Längstens bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes.
Für Personen, die in der Zeit zwischen 01.01.1988 und 31.12.2012 die
Voraussetzungen für die Selbstversicherung erfüllt haben, ist die Pensi-
onsversicherung auf Antrag für bis zu 120 Monate rückwirkend möglich.
Kosten
Es entstehen keine Kosten! Die Kosten für die Selbstversicherung wer-
den zur Gänze vom Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen des Bundes
übernommen.
Zuständige Stelle
Anträge sind bei dem Versicherungsträger zu stellen, bei dem zuletzt Ver-
sicherungszeiten erworben wurden. Sind noch keine Versicherungszeiten
vorhanden, ist der Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt zu stellen.
BEISPIEL:
Frau M. ist Mutter einer 10-jährigen Tochter mit Behinderung. Es
besteht Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe sowie Pflegegeld
der Stufe 4. Frau M. kann aufgrund der notwendigen Pflege keiner
Erwerbstätigkeit nachgehen. Sie kann sich kostenlos in der Pen-
sionsversicherung selbstversichern und erwirbt somit für die Zeiten
der Pflege Pensionsversicherungszeiten.