8
A
K
Infoservice
Begünstigte Weiterversicherung
für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
Voraussetzungen
n
Pflege eines bzw. einer zumindest Pflegegeld der Stufe 3 beziehenden
nahen Angehörigen.
n
Pflege in häuslicher Umgebung.
n
Gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege.
n
Nahe Angehörige: EhegattIn, eingetragene PartnerIn, Personen in gera-
der Linie (zB Eltern, Kinder) oder bis zum vierten Grad der Seitenlinie
verwandt oder verschwägert (zB Cousin, Cousine), Wahl-, Stief- und
Pflegekinder, Wahl-, Stief- und Pflegeeltern sowie LebensgefährtInnen.
n
Vorversicherungszeiten: In den letzten 24 Monaten mindestens zwölf
Versicherungsmonate, in den letzten fünf Jahren mindestens drei Ver-
sicherungsmonate pro Jahr oder insgesamt 60 Versicherungsmonate
vor der Antragstellung.
Kosten
Es entstehen keine Kosten! Die Pensionsversicherungsbeiträge für die
weiterversicherte Person werden unbefristet vom Bund übernommen.
Zuständige Stelle
n
Anträge sind beim Versicherungsträger zu stellen, bei dem zuletzt Ver-
sicherungszeiten erworben wurden.
n
Wurden in den letzten 60 Monaten vor dem Ausscheiden aus der
Pflichtversicherung Versicherungszeiten bei mehreren Pensionsversi-
cherungen erworben, besteht Wahlfreiheit, bei welcher Pensionsversi-
cherung der Antrag auf Weiterversicherung gestellt wird.
n
Frist zur Antragstellung:
>
Innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der Pflichtver-
sicherung oder beitragspflichtigen Selbstversicherung.
>
Jederzeit bei 60 vorhandenen Versicherungsmonaten.
BEISPIEL:
Herr M. kann aufgrund der Betreuung seiner pflegebedürftigen
Frau, die Pflegegeld der Stufe 5 bezieht, keiner Erwerbstätigkeit
mehr nachgehen. Er hat insgesamt bereits über 60 Versicherungs-
monate erworben und erfüllt die Voraussetzungen der begünstigten
Weiterversicherung. Er kann sich für die Zeiten der Pflege kostenlos
in der Pensionsversicherung versichern.