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A

K

Infoservice

Begünstigte Weiterversicherung

für Zeiten der Pflege naher Angehöriger

Voraussetzungen

n

Pflege eines bzw. einer zumindest Pflegegeld der Stufe 3 beziehenden

nahen Angehörigen.

n

Pflege in häuslicher Umgebung.

n

Gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege.

n

Nahe Angehörige: EhegattIn, eingetragene PartnerIn, Personen in gera-

der Linie (zB Eltern, Kinder) oder bis zum vierten Grad der Seitenlinie

verwandt oder verschwägert (zB Cousin, Cousine), Wahl-, Stief- und

Pflegekinder, Wahl-, Stief- und Pflegeeltern sowie LebensgefährtInnen.

n

Vorversicherungszeiten: In den letzten 24 Monaten mindestens zwölf

Versicherungsmonate, in den letzten fünf Jahren mindestens drei Ver-

sicherungsmonate pro Jahr oder insgesamt 60 Versicherungsmonate

vor der Antragstellung.

Kosten

Es entstehen keine Kosten! Die Pensionsversicherungsbeiträge für die

weiterversicherte Person werden unbefristet vom Bund übernommen.

Zuständige Stelle

n

Anträge sind beim Versicherungsträger zu stellen, bei dem zuletzt Ver-

sicherungszeiten erworben wurden.

n

Wurden in den letzten 60 Monaten vor dem Ausscheiden aus der

Pflichtversicherung Versicherungszeiten bei mehreren Pensionsversi-

cherungen erworben, besteht Wahlfreiheit, bei welcher Pensionsversi-

cherung der Antrag auf Weiterversicherung gestellt wird.

n

Frist zur Antragstellung:

>

Innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der Pflichtver-

sicherung oder beitragspflichtigen Selbstversicherung.

>

Jederzeit bei 60 vorhandenen Versicherungsmonaten.

BEISPIEL:

Herr M. kann aufgrund der Betreuung seiner pflegebedürftigen

Frau, die Pflegegeld der Stufe 5 bezieht, keiner Erwerbstätigkeit

mehr nachgehen. Er hat insgesamt bereits über 60 Versicherungs-

monate erworben und erfüllt die Voraussetzungen der begünstigten

Weiterversicherung. Er kann sich für die Zeiten der Pflege kostenlos

in der Pensionsversicherung versichern.