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Weiterversicherung
Voraussetzungen
n
Personen, die aus der Pflicht- oder Selbstversicherung ausscheiden,
können sich in der Pensionsversicherung weiterversichern.
n
Vorversicherungszeiten: In den letzten 24 Monaten mindestens zwölf
Versicherungsmonate, in den letzten fünf Jahren mindestens drei Ver-
sicherungsmonate pro Jahr oder insgesamt 60 Versicherungsmonate
vor der Antragstellung.
n
Möglichkeit besteht zB für Personen, die die Voraussetzungen für die
begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung nicht
erfüllen, da zB Angehörige mit Pflegegeldstufe 1 oder 2 gepflegt werden.
Kosten
Die Beiträge für die Weiterversicherung müssen selbst bezahlt werden
und richten sich nach den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverdiens-
ten aus dem Jahr vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung. Der
Mindestbeitrag pro Monat liegt im Jahr 2016 bei
€
177,91 und der Höchst-
beitrag bei
€
1.324,68.
Zuständige Stelle
n
Anträge sind beim Versicherungsträger zu stellen, bei dem zuletzt Ver-
sicherungszeiten erworben wurden.
n
Wurden in den letzten 60 Monaten vor dem Ausscheiden aus der
Pflichtversicherung Versicherungszeiten bei mehreren Pensionsver-
sicherungen erworben, besteht Wahlfreiheit, bei welcher Pensionsver-
sicherung der Antrag auf Weiterversicherung gestellt wird.
n
Frist zur Antragstellung:
>
Innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der Pflichtver-
sicherung oder beitragspflichtigen Selbstversicherung.
>
Jederzeit bei 60 vorhandenen Versicherungsmonaten.
BEISPIEL:
Frau M. kündigt aufgrund der Betreuung ihrer pflegebedürftigen
Mutter ihr Arbeitsverhältnis. Ihre Mutter bezieht Pflegegeld der
Stufe 2. Eine begünstigte Weiterversicherung ist daher nicht mög-
lich. Die Möglichkeit einer Weiterversicherung in der Pensionsver-
sicherung ist jedoch gegeben. Die Höhe der monatlichen Beiträge
hängt von den vorherigen Arbeitsverdiensten von Frau M. ab.