Previous Page  11 / 28 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 11 / 28 Next Page
Page Background

9

Weiterversicherung

Voraussetzungen

n

Personen, die aus der Pflicht- oder Selbstversicherung ausscheiden,

können sich in der Pensionsversicherung weiterversichern.

n

Vorversicherungszeiten: In den letzten 24 Monaten mindestens zwölf

Versicherungsmonate, in den letzten fünf Jahren mindestens drei Ver-

sicherungsmonate pro Jahr oder insgesamt 60 Versicherungsmonate

vor der Antragstellung.

n

Möglichkeit besteht zB für Personen, die die Voraussetzungen für die

begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung nicht

erfüllen, da zB Angehörige mit Pflegegeldstufe 1 oder 2 gepflegt werden.

Kosten

Die Beiträge für die Weiterversicherung müssen selbst bezahlt werden

und richten sich nach den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverdiens-

ten aus dem Jahr vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung. Der

Mindestbeitrag pro Monat liegt im Jahr 2016 bei

177,91 und der Höchst-

beitrag bei

1.324,68.

Zuständige Stelle

n

Anträge sind beim Versicherungsträger zu stellen, bei dem zuletzt Ver-

sicherungszeiten erworben wurden.

n

Wurden in den letzten 60 Monaten vor dem Ausscheiden aus der

Pflichtversicherung Versicherungszeiten bei mehreren Pensionsver-

sicherungen erworben, besteht Wahlfreiheit, bei welcher Pensionsver-

sicherung der Antrag auf Weiterversicherung gestellt wird.

n

Frist zur Antragstellung:

>

Innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der Pflichtver-

sicherung oder beitragspflichtigen Selbstversicherung.

>

Jederzeit bei 60 vorhandenen Versicherungsmonaten.

BEISPIEL:

Frau M. kündigt aufgrund der Betreuung ihrer pflegebedürftigen

Mutter ihr Arbeitsverhältnis. Ihre Mutter bezieht Pflegegeld der

Stufe 2. Eine begünstigte Weiterversicherung ist daher nicht mög-

lich. Die Möglichkeit einer Weiterversicherung in der Pensionsver-

sicherung ist jedoch gegeben. Die Höhe der monatlichen Beiträge

hängt von den vorherigen Arbeitsverdiensten von Frau M. ab.