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AK

Infoservice

www.akstmk.at

Mutterschutz und Wochengeld

Während des Beschäftigungsverbots, im sogenannten Mutterschutz,

bekommen Sie Wochengeld. Sind Sie aus medizinischen Gründen in

Frühkarenz, bekommen Sie bereits für diesen Zeitraum ein „vorgezo-

genes Wochengeld“.

Wie viel Wochengeld steht mir zu?

Das Wochengeld errechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoein-

kommen der letzten 13 Wochen bzw. der letzten 3 vollen Kalendermo-

nate vor Beginn des Mutterschutzes. Dazu kommt ein Aufschlag für

die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Er beträgt 14 %,

wenn die Sonderzahlung einem Monatsentgelt pro Jahr entspricht,

17 % bei zwei Monatsentgelten und 21 %, wenn Sonderzahlungen von

mehr als zwei Monatsentgelten pro Jahr gebühren.

Von wem bekomme ich das Wochengeld?

Das Wochengeld muss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt

werden. Legen Sie eine ärztliche Bestätigung und eine Arbeits- und

Entgeltbestätigung Ihres Betriebes vor.

Sonderfälle beim Wochengeld

Wochengeld bekommen Sie auch, wenn Sie vor Beginn des Mutter-

schutzes

Arbeitslosengeld

oder

Notstandshilfe

beziehen. Als

Wochengeld bekommen Sie dann dieses um 80 % erhöht.

Wenn Sie

geringfügig

beschäftigt sind, gilt Folgendes: Sie bekom-

men nur dann Wochengeld, wenn Sie einen Antrag auf Selbstver-

sicherung beim zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt

haben. Das Wochengeld beträgt in diesem Fall 9,12 Euro täglich.

Wenn Sie

freie Dienstnehmerin

sind, haben Sie Anspruch auf ein

einkommensabhängiges Wochengeld.