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Infoservice
www.akstmk.atMutterschutz und Wochengeld
Während des Beschäftigungsverbots, im sogenannten Mutterschutz,
bekommen Sie Wochengeld. Sind Sie aus medizinischen Gründen in
Frühkarenz, bekommen Sie bereits für diesen Zeitraum ein „vorgezo-
genes Wochengeld“.
Wie viel Wochengeld steht mir zu?
Das Wochengeld errechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoein-
kommen der letzten 13 Wochen bzw. der letzten 3 vollen Kalendermo-
nate vor Beginn des Mutterschutzes. Dazu kommt ein Aufschlag für
die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Er beträgt 14 %,
wenn die Sonderzahlung einem Monatsentgelt pro Jahr entspricht,
17 % bei zwei Monatsentgelten und 21 %, wenn Sonderzahlungen von
mehr als zwei Monatsentgelten pro Jahr gebühren.
Von wem bekomme ich das Wochengeld?
Das Wochengeld muss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt
werden. Legen Sie eine ärztliche Bestätigung und eine Arbeits- und
Entgeltbestätigung Ihres Betriebes vor.
Sonderfälle beim Wochengeld
Wochengeld bekommen Sie auch, wenn Sie vor Beginn des Mutter-
schutzes
Arbeitslosengeld
oder
Notstandshilfe
beziehen. Als
Wochengeld bekommen Sie dann dieses um 80 % erhöht.
Wenn Sie
geringfügig
beschäftigt sind, gilt Folgendes: Sie bekom-
men nur dann Wochengeld, wenn Sie einen Antrag auf Selbstver-
sicherung beim zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt
haben. Das Wochengeld beträgt in diesem Fall 9,12 Euro täglich.
Wenn Sie
freie Dienstnehmerin
sind, haben Sie Anspruch auf ein
einkommensabhängiges Wochengeld.