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Muss ich weiterhin an Sonn- und Feiertagen arbeiten?

An Sonn- und Feiertagen dürfen Schwangere ebenfalls nicht arbeiten.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Das Verbot gilt nicht:

Wenn Sie im Gastgewerbe arbeiten

In Betrieben, für die Sonn- und Feiertagsarbeit zugelassen ist

In Betrieben mit ununterbrochenem Schichtwechsel im Rahmen der

sonst zulässigen Sonn- und Feiertagsarbeiten

In Kleinbetrieben mit bis zu 5 Angestellten unter bestimmten

Voraussetzungen

Bei Musikaufführungen oder Theatervorstellungen

Bei öffentlichen Schaustellungen oder Darbietungen

Bei Lustbarkeiten oder Filmaufnahmen

Auch in diesen Fällen kann der Betrieb einen Antrag stellen, damit das

Arbeitsinspektorat weitere Ausnahmen bewilligt. Immer vorausgesetzt,

der Gesundheitszustand der Schwangeren erlaubt es und es ist aus

betrieblichen Gründen absolut notwendig.

Nach geleisteter Sonntagsarbeit steht Ihnen eine Ruhezeit von min-

destens 36 Wochenstunden in der darauffolgenden Kalenderwoche

zu (Wochenruhe). Arbeiten Sie an einem Feiertag, haben Sie in der

folgenden Woche das Recht auf eine weitere Ruhezeit von 24 Stunden

im Anschluss an eine Nachtruhe. Diese Ruhezeit muss einen ganzen

Wochentag einschließen.

Einkommensausfälle durch den Wegfall von Arbeiten an Sonn-

und Feiertagen müssen nicht ausgeglichen werden!

Darf ich Überstunden machen?

Überstunden sind für werdende und auch stillende Mütter nicht erlaubt.

Keinesfalls dürfen Sie täglich mehr als

9 Stunden

und in der Woche

mehr als

40 Stunden

arbeiten. Für entfallene Überstunden gibt es

keinen Verdienstausgleich!

Wenn ein Baby kommt