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www.akstmk.atMuss ich weiterhin an Sonn- und Feiertagen arbeiten?
An Sonn- und Feiertagen dürfen Schwangere ebenfalls nicht arbeiten.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Das Verbot gilt nicht:
Wenn Sie im Gastgewerbe arbeiten
In Betrieben, für die Sonn- und Feiertagsarbeit zugelassen ist
In Betrieben mit ununterbrochenem Schichtwechsel im Rahmen der
sonst zulässigen Sonn- und Feiertagsarbeiten
In Kleinbetrieben mit bis zu 5 Angestellten unter bestimmten
Voraussetzungen
Bei Musikaufführungen oder Theatervorstellungen
Bei öffentlichen Schaustellungen oder Darbietungen
Bei Lustbarkeiten oder Filmaufnahmen
Auch in diesen Fällen kann der Betrieb einen Antrag stellen, damit das
Arbeitsinspektorat weitere Ausnahmen bewilligt. Immer vorausgesetzt,
der Gesundheitszustand der Schwangeren erlaubt es und es ist aus
betrieblichen Gründen absolut notwendig.
Nach geleisteter Sonntagsarbeit steht Ihnen eine Ruhezeit von min-
destens 36 Wochenstunden in der darauffolgenden Kalenderwoche
zu (Wochenruhe). Arbeiten Sie an einem Feiertag, haben Sie in der
folgenden Woche das Recht auf eine weitere Ruhezeit von 24 Stunden
im Anschluss an eine Nachtruhe. Diese Ruhezeit muss einen ganzen
Wochentag einschließen.
Einkommensausfälle durch den Wegfall von Arbeiten an Sonn-
und Feiertagen müssen nicht ausgeglichen werden!
Darf ich Überstunden machen?
Überstunden sind für werdende und auch stillende Mütter nicht erlaubt.
Keinesfalls dürfen Sie täglich mehr als
9 Stunden
und in der Woche
mehr als
40 Stunden
arbeiten. Für entfallene Überstunden gibt es
keinen Verdienstausgleich!
Wenn ein Baby kommt