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und umfasst einen ganzen Kalendertag.

Was ist nicht erlaubt?

Eine Wochenruhe von beispielsweise Mittwoch 6.00 Uhr

bis Donnerstag 18.00 Uhr. Es sind zwar 36 Stunden, aber

kein ganzer Kalendertag.

Feiertagsruhe und Feiertagsarbeit

Grundsätzlich sind Feiertage arbeitsfrei. In bestimmten

Fällen ist die Arbeit an Feiertagen jedoch erlaubt. Bei-

spielswiese im Gastgewerbe oder in Krankenhäusern.

Fällt Ihre Arbeit wegen eines Feiertages aus, bekommen

Sie trotzdem Ihr Entgelt. Dieses Feiertagsentgelt beruht

auf dem Ausfallsprinzip: Es ist so, als wäre Ihre Arbeits-

leistung nicht wegen des Feiertages ausgefallen.

Sie arbeiten an einem gesetzlichen Feiertag?

Dann bekommen Sie zusätzlich zum Feiertagsentgelt Ihre

gearbeiteten Stunden bezahlt.

Sie haben Zeitausgleich vereinbart?

Dann bekommen Sie Ihr Feiertagsentgelt und Zeitaus-

gleich für Ihre geleisteten Stunden am Feiertag.

Sie haben Zeitausgleich für die Normalarbeitszeit an

Feiertagen vereinbart?

Dann bekommen Sie mindestens einen Kalendertag oder

36 Stunden Zeitausgleich für Ihre Feiertagsarbeit.

Herr Flink verdient 10 Euro pro Stunde. Er

arbeitet von Montag bis Freitag je 8 Stunden.

An diesem Dienstag ist ein Feiertag.

Herr Flink arbeitet trotzdem am Feiertag

8 Stunden. Er bekommt daher:

€ 80 Feiertagsentgelt + € 80 Lohn für 8 Stunden

= € 160

Herr Flink arbeitet am Feiertag nicht und

bekommt daher: € 80 Feiertagsentgelt