und umfasst einen ganzen Kalendertag.
Was ist nicht erlaubt?
Eine Wochenruhe von beispielsweise Mittwoch 6.00 Uhr
bis Donnerstag 18.00 Uhr. Es sind zwar 36 Stunden, aber
kein ganzer Kalendertag.
Feiertagsruhe und Feiertagsarbeit
Grundsätzlich sind Feiertage arbeitsfrei. In bestimmten
Fällen ist die Arbeit an Feiertagen jedoch erlaubt. Bei-
spielswiese im Gastgewerbe oder in Krankenhäusern.
Fällt Ihre Arbeit wegen eines Feiertages aus, bekommen
Sie trotzdem Ihr Entgelt. Dieses Feiertagsentgelt beruht
auf dem Ausfallsprinzip: Es ist so, als wäre Ihre Arbeits-
leistung nicht wegen des Feiertages ausgefallen.
Sie arbeiten an einem gesetzlichen Feiertag?
Dann bekommen Sie zusätzlich zum Feiertagsentgelt Ihre
gearbeiteten Stunden bezahlt.
Sie haben Zeitausgleich vereinbart?
Dann bekommen Sie Ihr Feiertagsentgelt und Zeitaus-
gleich für Ihre geleisteten Stunden am Feiertag.
Sie haben Zeitausgleich für die Normalarbeitszeit an
Feiertagen vereinbart?
Dann bekommen Sie mindestens einen Kalendertag oder
36 Stunden Zeitausgleich für Ihre Feiertagsarbeit.
Herr Flink verdient 10 Euro pro Stunde. Er
arbeitet von Montag bis Freitag je 8 Stunden.
An diesem Dienstag ist ein Feiertag.
Herr Flink arbeitet trotzdem am Feiertag
8 Stunden. Er bekommt daher:
€ 80 Feiertagsentgelt + € 80 Lohn für 8 Stunden
= € 160
Herr Flink arbeitet am Feiertag nicht und
bekommt daher: € 80 Feiertagsentgelt