Achtung: Überstunden darf Ihre Arbeitgeberin oder Ihr
Arbeitgeber nicht unbegrenzt von Ihnen verlangen. Die
Grenze liegt bei wöchentlich 5 Stunden. In 12 Wochen pro
Jahr dürfen Sie bis zu 10 Überstunden pro Woche leisten.
Die Tagesarbeitszeit ist mit 10 Stunden begrenzt, inklu-
sive Überstunden. Kollektivverträge können jedoch ein
höheres Ausmaß vorsehen.
Das Arbeitszeitgesetz sieht viele Ausnahmen vor.
Informieren Sie sich bei Ihrem Betriebsrat, Ihrer
zuständigen Fachgewerkschaft oder bei Ihrer
Arbeiterkammer.
Was steht Ihnen bei Überstunden zu?
Für Überstunden steht Ihnen ein Zuschlag von 50 Prozent zu.
Viele Kollektivverträge sehen manchmal höhere
Zuschläge vor, z. B. für Überstunden am Sonntag.
Überstunden werden ausbezahlt. Die Vereinbarung von
Zeitausgleich ist jedoch zulässig. Bei Zeitausgleich
erhalten Sie auch den Überstundenzuschlag in Form von
Freizeit. Für eine Überstunde mit einem Zuschlag von
50Prozent sind das z. B. 1,5Stunden Zeitausgleich.
Schreiben Sie Ihre Arbeitszeiten genau auf:
n
Beginn und Ende Ihrer täglichen Arbeitszeit
n
Wann und wie lange Sie Pausen gemacht haben
Viele Verträge sehen Verfallfristen vor. Das
bedeutet, Sie müssen Ihr Entgelt oder den
Zeitausgleich für geleistete Mehrstunden oder
Überstunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem
Arbeitgeber verlangen.
Danach verfallen sie und Sie haben keinen An-
spruch mehr auf Bezahlung oder Zeitausgleich.
Fordern Sie daher Ihre noch nicht abgegoltenen
Mehr- oder Überstunden mit einem eingeschrie-
benen Brief ein.