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Achtung: Überstunden darf Ihre Arbeitgeberin oder Ihr

Arbeitgeber nicht unbegrenzt von Ihnen verlangen. Die

Grenze liegt bei wöchentlich 5 Stunden. In 12 Wochen pro

Jahr dürfen Sie bis zu 10 Überstunden pro Woche leisten.

Die Tagesarbeitszeit ist mit 10 Stunden begrenzt, inklu-

sive Überstunden. Kollektivverträge können jedoch ein

höheres Ausmaß vorsehen.

Das Arbeitszeitgesetz sieht viele Ausnahmen vor.

Informieren Sie sich bei Ihrem Betriebsrat, Ihrer

zuständigen Fachgewerkschaft oder bei Ihrer

Arbeiterkammer.

Was steht Ihnen bei Überstunden zu?

Für Überstunden steht Ihnen ein Zuschlag von 50 Prozent zu.

Viele Kollektivverträge sehen manchmal höhere

Zuschläge vor, z. B. für Überstunden am Sonntag.

Überstunden werden ausbezahlt. Die Vereinbarung von

Zeitausgleich ist jedoch zulässig. Bei Zeitausgleich

erhalten Sie auch den Überstundenzuschlag in Form von

Freizeit. Für eine Überstunde mit einem Zuschlag von

50Prozent sind das z. B. 1,5Stunden Zeitausgleich.

Schreiben Sie Ihre Arbeitszeiten genau auf:

n

Beginn und Ende Ihrer täglichen Arbeitszeit

n

Wann und wie lange Sie Pausen gemacht haben

Viele Verträge sehen Verfallfristen vor. Das

bedeutet, Sie müssen Ihr Entgelt oder den

Zeitausgleich für geleistete Mehrstunden oder

Überstunden innerhalb einer bestimmten Frist

schriftlich von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem

Arbeitgeber verlangen.

Danach verfallen sie und Sie haben keinen An-

spruch mehr auf Bezahlung oder Zeitausgleich.

Fordern Sie daher Ihre noch nicht abgegoltenen

Mehr- oder Überstunden mit einem eingeschrie-

benen Brief ein.