Teilzeitarbeit
Sie arbeiten 35, 32 oder 25 Wochenstunden?
Wenn Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit unter der für
Ihre Branche geltenden Normalarbeitszeit liegt, arbeiten
Sie in Teilzeit.
Sie wollen Ihre Arbeitszeit reduzieren, z. B. von 30 auf
25Wochenstunden?
Dann müssen Sie das schriftlich mit Ihrer Arbeitgeberin
bzw. Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.
Was ist noch wichtig?
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Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss Sie infor-
mieren, wenn Arbeitsplätze mit höherem Zeitausmaß
ausgeschrieben werden
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Leisten Sie regelmäßig Mehrstunden, müssen die durch
schnittlichen Mehrstunden auch in Ihren Urlaubszuschuss
und Ihr Weihnachtsgeld einfließen. Ausnahme: Sie neh-
men für Ihre geleisteten Mehrstunden Zeitausgleich
Reisezeiten
Reisezeit ist grundsätzlich auch Arbeitszeit.
Sie arbeiten während der Reisezeit, z. B. Sie lenken ein
Auto oder schreiben ein Protokoll?
Solche Zeiten nennt man aktive Reisezeiten. Ihre Arbeit-
geberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss dafür das volle Entgelt
bezahlen.
Sie arbeiten nicht, z. B. Sie reisen im Schlafwagen?
Dann sind das passive Reisezeiten, für die eine geringere
Entlohnung vereinbart werden kann.
Viele Kollektivverträge enthalten Regelungen
über die Bezahlung von Reisezeiten.
Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit
Wann liegt Rufbereitschaft vor?
Wenn Sie jederzeit erreichbar sein müssen, aber Ihren
Aufenthaltsort selbst wählen können. Rufbereitschaft ist
keine Arbeitszeit.