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Teilzeitarbeit

Sie arbeiten 35, 32 oder 25 Wochenstunden?

Wenn Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit unter der für

Ihre Branche geltenden Normalarbeitszeit liegt, arbeiten

Sie in Teilzeit.

Sie wollen Ihre Arbeitszeit reduzieren, z. B. von 30 auf

25Wochenstunden?

Dann müssen Sie das schriftlich mit Ihrer Arbeitgeberin

bzw. Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.

Was ist noch wichtig?

■■

Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss Sie infor-

mieren, wenn Arbeitsplätze mit höherem Zeitausmaß

ausgeschrieben werden

■■

Leisten Sie regelmäßig Mehrstunden, müssen die durch­

schnittlichen Mehrstunden auch in Ihren Urlaubszuschuss

und Ihr Weihnachtsgeld einfließen. Ausnahme: Sie neh-

men für Ihre geleisteten Mehrstunden Zeitausgleich

Reisezeiten

Reisezeit ist grundsätzlich auch Arbeitszeit.

Sie arbeiten während der Reisezeit, z. B. Sie lenken ein

Auto oder schreiben ein Protokoll?

Solche Zeiten nennt man aktive Reisezeiten. Ihre Arbeit-

geberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss dafür das volle Entgelt

bezahlen.

Sie arbeiten nicht, z. B. Sie reisen im Schlafwagen?

Dann sind das passive Reisezeiten, für die eine geringere

Entlohnung vereinbart werden kann.

Viele Kollektivverträge enthalten Regelungen

über die Bezahlung von Reisezeiten.

Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit

Wann liegt Rufbereitschaft vor?

Wenn Sie jederzeit erreichbar sein müssen, aber Ihren

Aufenthaltsort selbst wählen können. Rufbereitschaft ist

keine Arbeitszeit.