AK
Infoservice
www.arbeiterkammer.atWie oft darf Rufbereitschaft vereinbart werden?
An maximal 10 Tagen pro Monat. Der Kollektivvertrag
kann aber vorsehen, dass innerhalb von 3 Monaten
an 30 Tagen Rufbereitschaft vereinbart werden darf.
Rufbereitschaft darf weiters pro Monat nur an
2 wöchentlichen Ruhezeiten vereinbart werden.
Wie wird Rufbereitschaft bezahlt?
Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit. Wenn Sie nichts
vereinbart haben, steht Ihnen das ortsübliche Entgelt
zu. Das kann jedoch geringer sein als Ihr Entgelt für die
Arbeitszeit.
Gibt es in Ihrem Kollektivvertrag keine Regelung
des Entgelts für Rufbereitschaft, vereinbaren Sie
unbedingt die Höhe des Entgelts schriftlich.
Haben Sie während Ihrer Rufbereitschaft einen Arbeits-
einsatz, dann ist dieser Einsatz Arbeitszeit. Somit haben
Sie Anspruch auf Ihr Entgelt samt Mehr- und Überstun-
denzuschlag.
Arbeitszeitaufzeichnungen
Die Arbeitgeberseite ist verpflichtet, Aufzeichnungen
über Ihre geleisteten Arbeitszeiten zu führen.
Wenn Sie es verlangen, muss Ihnen Ihre Arbeitgeberin
bzw. Ihr Arbeitgeber einmal pro Monat kostenlos die
Arbeitszeitaufzeichnungen übermitteln.
Verlangen Sie die Arbeitszeitaufzeichnungen
unbedingt mit einem eingeschriebenen Brief.
So haben Sie den notwendigen Nachweis.
Pausen und Ruhezeiten
Das Arbeitsrecht regelt nicht nur die Arbeitszeiten,
sondern auch die Pausen und Ruhezeiten.