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AK

Infoservice

www.arbeiterkammer.at

Wie oft darf Rufbereitschaft vereinbart werden?

An maximal 10 Tagen pro Monat. Der Kollektivvertrag

kann aber vorsehen, dass innerhalb von 3 Monaten

an 30 Tagen Rufbereitschaft vereinbart werden darf.

Rufbereitschaft darf weiters pro Monat nur an

2 wöchentlichen Ruhezeiten vereinbart werden.

Wie wird Rufbereitschaft bezahlt?

Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit. Wenn Sie nichts

vereinbart haben, steht Ihnen das ortsübliche Entgelt

zu. Das kann jedoch geringer sein als Ihr Entgelt für die

Arbeitszeit.

Gibt es in Ihrem Kollektivvertrag keine Regelung

des Entgelts für Rufbereitschaft, vereinbaren Sie

unbedingt die Höhe des Entgelts schriftlich.

Haben Sie während Ihrer Rufbereitschaft einen Arbeits-

einsatz, dann ist dieser Einsatz Arbeitszeit. Somit haben

Sie Anspruch auf Ihr Entgelt samt Mehr- und Überstun-

denzuschlag.

Arbeitszeitaufzeichnungen

Die Arbeitgeberseite ist verpflichtet, Aufzeichnungen

über Ihre geleisteten Arbeitszeiten zu führen.

Wenn Sie es verlangen, muss Ihnen Ihre Arbeitgeberin

bzw. Ihr Arbeitgeber einmal pro Monat kostenlos die

Arbeitszeitaufzeichnungen übermitteln.

Verlangen Sie die Arbeitszeitaufzeichnungen

unbedingt mit einem eingeschriebenen Brief.

So haben Sie den notwendigen Nachweis.

Pausen und Ruhezeiten

Das Arbeitsrecht regelt nicht nur die Arbeitszeiten,

sondern auch die Pausen und Ruhezeiten.