Auch hier ist die Arbeitszeit zwischen 38,5 und der gesetzli-
chen Normalarbeitszeit von 40 Wochenstunden Mehrarbeit.
Was steht Ihnen bei Mehrarbeit zu?
Ein gesetzlicher Zuschlag von 25 Prozent auf Ihren
Normallohn.
Statt einer finanziellen Abgeltung Ihrer Mehrarbeits-
stunden können Sie mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem
Arbeitgeber auch Zeitausgleich vereinbaren. Auch eine
Kombination ist möglich: Zeitausgleich für die Mehrar-
beitsstunden und Bezahlung des gesetzlichen Zuschlags
Gibt es in gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Rege-
lungen unterschiedliche Zuschläge für Mehrarbeit, haben
Sie Anspruch auf den höchsten Zuschlag.
Wann steht Ihnen der gesetzliche Zuschlag nicht zu?
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Wenn Sie für Ihre Mehrarbeitsstunden Zeitausgleich im
Verhältnis von 1:1 genommen haben. Und zwar inner-
halb eines Quartals oder eines anderen festgelegten
3Monats-Zeitraumes, in dem sie angefallen sind
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Wenn Sie Gleitzeit vereinbart haben, und die verein
barte Arbeitszeit innerhalb der Gleitzeitperiode im
Durchschnitt nicht überschritten haben
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Wenn Sie Mehrarbeit in jener Zeit leisten, die zwischen
der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden
und Ihrer durch Kollektivvertrag verkürzten Wochen-
arbeitszeit z. B. 38,5 Stunden liegt. Diese Stunden
werden Differenzstunden genannt
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Wenn der Kollektivvertrag den Zuschlag ausschließt
Sieht Ihr Kollektivvertrag für die Differenzstunden
einen Zuschlag vor, bekommen Sie ihn auch bei
Teilzeitbeschäftigung.
Was sind Überstunden?
Überstunden leisten Sie erst dann, wenn Sie mehr als die
gesetzliche Normalarbeitszeit arbeiten. also z. B. über
40Wochenstunden.