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Auch hier ist die Arbeitszeit zwischen 38,5 und der gesetzli-

chen Normalarbeitszeit von 40 Wochenstunden Mehrarbeit.

Was steht Ihnen bei Mehrarbeit zu?

Ein gesetzlicher Zuschlag von 25 Prozent auf Ihren

Normallohn.

Statt einer finanziellen Abgeltung Ihrer Mehrarbeits-

stunden können Sie mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem

Arbeitgeber auch Zeitausgleich vereinbaren. Auch eine

Kombination ist möglich: Zeitausgleich für die Mehrar-

beitsstunden und Bezahlung des gesetzlichen Zuschlags

Gibt es in gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Rege-

lungen unterschiedliche Zuschläge für Mehrarbeit, haben

Sie Anspruch auf den höchsten Zuschlag.

Wann steht Ihnen der gesetzliche Zuschlag nicht zu?

■■

Wenn Sie für Ihre Mehrarbeitsstunden Zeitausgleich im

Verhältnis von 1:1 genommen haben. Und zwar inner-

halb eines Quartals oder eines anderen festgelegten

3Monats-Zeitraumes, in dem sie angefallen sind

■■

Wenn Sie Gleitzeit vereinbart haben, und die verein­

barte Arbeitszeit innerhalb der Gleitzeitperiode im

Durchschnitt nicht überschritten haben

■■

Wenn Sie Mehrarbeit in jener Zeit leisten, die zwischen

der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden

und Ihrer durch Kollektivvertrag verkürzten Wochen-

arbeitszeit z. B. 38,5 Stunden liegt. Diese Stunden

werden Differenzstunden genannt

■■

Wenn der Kollektivvertrag den Zuschlag ausschließt

Sieht Ihr Kollektivvertrag für die Differenzstunden

einen Zuschlag vor, bekommen Sie ihn auch bei

Teilzeitbeschäftigung.

Was sind Überstunden?

Überstunden leisten Sie erst dann, wenn Sie mehr als die

gesetzliche Normalarbeitszeit arbeiten. also z. B. über

40Wochenstunden.