Pausen
Arbeiten Sie mehr als 6 Stunden pro Tag, steht Ihnen eine
halbe Stunde Pause zu. Diese kann auch aufgeteilt werden,
wenn es im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer oder aus betrieblichen Gründen notwendig ist: in 2
Pausen zu je 15 Minuten oder in 3 Pausen zu je 10 Minuten.
Pausen sind keine Arbeitszeit. Sie bekommen dafür kein
Entgelt.
Tägliche Ruhezeiten
Nach Ende Ihrer Tagesarbeitszeit haben Sie ein Recht auf
eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden.
Der Kollektivvertrag kann diese auf mindestens 8 Stunden
kürzen. Dafür muss aber innerhalb von 10 Kalendertagen
eine andere tägliche oder wöchentliche Ruhezeit entspre-
chend verlängert werden.
Weiters sieht auch das Gesetz Ausnahmen von der
11-stündigen Ruhepause vor, z. B. bei Schichtarbeit oder
Arbeitsbereitschaft.
Informieren Sie sich daher bei Ihrer Gewerkschaft oder
Ihrer Arbeiterkammer!
Wöchentliche Ruhezeit
Sie haben in jeder Kalenderwoche Anspruch auf 36
Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Diese umfasst den
ganzen Sonntag und heißt Wochenendruhe.
Fällt Ihre Normalarbeitszeit in die Wochenendruhe?
Dann steht Ihnen eine andere 36-stündige Ruhezeit zu.
Sie muss einen ganzen Kalendertag umfassen und wird
Wochenruhe genannt.
Wochenendruhe und Wochenruhe sind
sogenannte wöchentliche Ruhezeiten.
Die Wochenruhe kann beispielsweise von Mittwoch 19.00
Uhr bis Freitag 7.00 Uhr dauern. Das sind 36 Stunden