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Pausen

Arbeiten Sie mehr als 6 Stunden pro Tag, steht Ihnen eine

halbe Stunde Pause zu. Diese kann auch aufgeteilt werden,

wenn es im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeit-

nehmer oder aus betrieblichen Gründen notwendig ist: in 2

Pausen zu je 15 Minuten oder in 3 Pausen zu je 10 Minuten.

Pausen sind keine Arbeitszeit. Sie bekommen dafür kein

Entgelt.

Tägliche Ruhezeiten

Nach Ende Ihrer Tagesarbeitszeit haben Sie ein Recht auf

eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden.

Der Kollektivvertrag kann diese auf mindestens 8 Stunden

kürzen. Dafür muss aber innerhalb von 10 Kalendertagen

eine andere tägliche oder wöchentliche Ruhezeit entspre-

chend verlängert werden.

Weiters sieht auch das Gesetz Ausnahmen von der

11-stündigen Ruhepause vor, z. B. bei Schichtarbeit oder

Arbeitsbereitschaft.

Informieren Sie sich daher bei Ihrer Gewerkschaft oder

Ihrer Arbeiterkammer!

Wöchentliche Ruhezeit

Sie haben in jeder Kalenderwoche Anspruch auf 36

Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Diese umfasst den

ganzen Sonntag und heißt Wochenendruhe.

Fällt Ihre Normalarbeitszeit in die Wochenendruhe?

Dann steht Ihnen eine andere 36-stündige Ruhezeit zu.

Sie muss einen ganzen Kalendertag umfassen und wird

Wochenruhe genannt.

Wochenendruhe und Wochenruhe sind

sogenannte wöchentliche Ruhezeiten.

Die Wochenruhe kann beispielsweise von Mittwoch 19.00

Uhr bis Freitag 7.00 Uhr dauern. Das sind 36 Stunden