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tipp 01/15
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Die Steuerreform setzt sich aus mehreren Einzelteilen zusammen. Der
AK-tipp bietet hier einen Überblick, wie das Modell aussieht.
Reform: Was sie
bringt und kostet
f
i
kaernten.arbeiterkammer.at
D
er Eingangssteuersatz sinkt von 36,5
Prozent auf 25 Prozent. Das entlas-
tet vor allem die NiedrigverdienerInnen.
Auch Beschäftigte und PensionistInnen,
die aufgrund des geringen Verdienstes
bzw. der geringen Pension keine Lohn-
steuer zahlen, bekommen mehr Geld.
B
islang gab es im Steuersystem drei
Tarifstufen. Künftig wird es sechs ge-
ben. Das schafft einen harmonischen und
gerechten Verlauf. Auch das war eine der
Kernforderungen im Steuermodell von
AK und ÖGB.
D
er Spitzensteuersatz wird auf 55 Pro-
zent erhöht. Einkommen ab einer
Million Euro werden damit – befristet auf
fünf Jahre – höher besteuert als bisher (50
Prozent). Die daraus gewonnenen Mittel
sollen einem Österreich-Fonds zufließen,
der insbesondere für Forschungs- und Bil-
dungsmaßnahmen eingerichtet wird.
B
ei denAbsetzbeträgenwird der Arbeit-
nehmer- in den Verkehrsabsetzbetrag
– beide wurden schon bislang automatisch
bei der Lohn- bzw. Gehaltsverrechnung
berücksichtigt – integriert. Beide zusam-
men kommen künftig auf 400 Euro,
derzeit liegen sie bei 345 Euro.
F
ür GeringverdienerInnen wird der
PendlerInnenzuschlag erhöht. Der
Kinderfreibetrag wird von 220 Euro auf
440 Euro aufgestockt.
F
ür ArbeitnehmerInnen, die keine
Einkommenssteuer bezahlen, werden
künftig 50 Prozent der Sozialversiche-
rungsbeiträge - maximal 400 Euro im Jahr
- gutgeschrieben. PensionistInnen be-
kommen maximal 110 Euro rückerstattet.
E
s gibt aber auch Teuerungen. Von der
Bundesregierung werden sie Struktur-
maßnahmen im Steuerrecht genannt. Dies
bedeutet unter anderem: Die Mehrwert-
steuer auf lebende Tiere, Pflanzen, Fut-
termittel, Bäder, Museen, Tiergärten oder
Übernachtungen wird steigen - von zwölf
auf 13 Prozent.
E
ine Millionärssteuer wird es nicht
geben – vorerst. Stattdessen hat die
Bundesregierung eine Erhöhung der Kapi-
talertragssteuer vorgesehen.
Sie wird von 25 auf 27,5
Prozent erhöht. Aus-
genommen werden
STEUER-
REFORM
sollen dabei Zinserträge aus Geldeinla-
gen, Sparbüchern und Girokonten. Bei der
Immobilienertragssteuer wird der gegen-
wärtige Steuersatz von 25 Prozent auf 30
angehoben.
D
ie Grunderwerbssteuer soll nunmehr
auch beim Schenken und Erben
innerhalb der Familie auf Basis von Ver-
kehrswerten statt auf Basis des viel günsti-
geren dreifachen Einheitswerts berechnet
werden. Erben von kleineren Immobilien
sollen dennoch besser aussteigen: Ange-
dacht ist nämlich die Senkung des derzeit
für Familien geltenden Steuersatzes von
zwei auf 0,5 Prozent für Vermögensteile
unter 250.000 Euro. Für Werte zwischen
250.000 und 400.000 Euro soll es einen
Steuersatz von zwei Prozent geben, alles
über 400.000 Euro soll künftig mit 3,5
Prozent besteuert werden.
G
ültigkeit erlangt das neue Steuermo-
dell mit 1. Jänner 2016. Änderungen
werden zwar politisch diskutiert, sind aber
ganz und gar nicht im Sinne der Arbeiter-
kammer.
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