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tipp 01/15

k aernten.arbeiterk ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

Arbeit & Recht

Konsument

Bildung

Beruf & Familie

STEUER & GELD

Menschen & Meinungen

Die Frist für die Einkommensteuer-

erklärung 2014 mit Papier läuft am

30. April 2015 ab. Wer im Jahr 2014

ausschließlich selbständige Einkünf-

te hatte und der Gewinn 11.000 Euro

übersteigt, muss eine Einkommen-

steuererklärung beim Finanzamt ein-

reichen. Dasselbe gilt für Personen, die

neben dem Gehalt/Lohn/Pension an-

dere Einkünfte in Höhe von mehr als

730 Euro hatten oder deren Gesamt-

einkommen 12.000 Euro (inklusive

selbständiger Einkünfte) übersteigt.

In diesem Fall ersetzt die Einkom-

mensteuererklärung die Arbeitneh-

merveranlagung. Wenn man die Frist

bis Ende April nicht einhalten kann,

hilft der Ausweg über Finanz-Online,

denn dort gilt eine Fristverlängerung

bis 30. Juni 2015.

PROFI-tipp

AK-Steuerexperte JoachimRinösl

AK/ Just

Achtung bei Fristen für die

Steuererklärung

Eine stolze Summe

BerufspendlerInnen, Lehrlinge

und AbendschülerInnen wur-

den im Vorjahr mit insgesamt

ƒ

ƒ

2.195.166 Euro

gefördert. Administriert wird

die Arbeitnehmerförderung

(ANF) des Landes Kärnten seit

über einem Jahr von der

Arbeiterkammer.

Fahrtkostenzuschuss

für

berufstätige

AbendschülerInnen:

ArbeitnehmerInnen,

die sich neben dem Beruf in einer Abend-

schule weiterbilden und deshalb pendeln

müssen, können diese Förderung beantra-

gen. Das steuerpflichtige Jahreseinkom-

men darf maximal 28.000 Euro betragen.

Bildungsförderung:

Diese neu eingeführ-

te Förderung zielt

auf berufsspezifische

Kurse ab. Für die Ad-

ministration

dieser

Förderungen ist das

Land Kärnten zustän-

dig. Die Anträge für

die Bildungsförderung

können nur online

über die Homepage

des Landes beantragt

werden.

Alle Leistungen

Einen Überblick über die

gesamten Leistungen der

Arbeitnehmerförderung

bietet die Broschüre „Wir

fördern ArbeitnehmerInnen“. Sie

wird kostenlos zugeschickt.

Günstiger Sprit

Mit dem Spritpreisrechner lässt sich

mit wenigen Klicks die günstigste

Tankstelle in Ihrem Bezirk finden.

Außerdem zeigt der Rechner von E-

Control weitere Informationen, wie

Öffnungszeiten, Shopangebot etc..

MINI-tipp

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Bestelltelefon: 050 477-2553

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WIR FÖRDERN

ARBEITNEHMERiNNEN!

DIENEUE

ARBEITNEHMERFÖRDERUNG

infofolder-210x100_2015__akk+lk 25.02.2015 10:58 Seite1

Mit Hilfe der AK Kärnten kommen die

PendlerInnen zu ihremGeld.

2014

Jänner - Dezember

Durchschnittlicher

Auszahlungsbetrag in Euro

Individualverkehr

15.895

110,25

Öffentlicher Verkehr

763

580,24

Gesamt

16.658

131,78

Prozent der

eingebrachten Anträge

Papieranträge

84,47 %

Onlineanträge

15,53 %

Gegenüberstellung Individualverkehr und

Öffentlicher Verkehr

Aufteilung Papieranträge

und Onlineanträge

AK Kärnten:

Die Abteilung Förderungen

für ArbeitnehmerInnen administriert An-

träge für Fahrtkostenzuschuss für Berufs-

pendlerInnen, Mautkostenersatz für Be-

rufspendlerInnen, Fahrtkostenzuschuss für

Lehrlinge, Fahrtkostenzuschuss für Lehr-

linge bei Fahrten zu Berufswettbewerben

und Fahrtkostenzuschuss für berufstätige

AbendschülerInnen.

Land Kärnten:

Die Bildungsförde-

rung sowie der Heim- und Wohnkos-

tenzuschuss für Lehrlingewerden vom

Land Kärnten abgewickelt. Bei der Bil-

dungsförderung ist die Antragstellung

nur online möglich.

Förderungen 050 477-4000

i

050 536-16095

f

i

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i

ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung

i

arbeitnehmerfoerderung.at