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tipp 01/15
k aernten.arbeiterk ammer.at
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Menschen & Meinungen
Die Frist für die Einkommensteuer-
erklärung 2014 mit Papier läuft am
30. April 2015 ab. Wer im Jahr 2014
ausschließlich selbständige Einkünf-
te hatte und der Gewinn 11.000 Euro
übersteigt, muss eine Einkommen-
steuererklärung beim Finanzamt ein-
reichen. Dasselbe gilt für Personen, die
neben dem Gehalt/Lohn/Pension an-
dere Einkünfte in Höhe von mehr als
730 Euro hatten oder deren Gesamt-
einkommen 12.000 Euro (inklusive
selbständiger Einkünfte) übersteigt.
In diesem Fall ersetzt die Einkom-
mensteuererklärung die Arbeitneh-
merveranlagung. Wenn man die Frist
bis Ende April nicht einhalten kann,
hilft der Ausweg über Finanz-Online,
denn dort gilt eine Fristverlängerung
bis 30. Juni 2015.
PROFI-tipp
AK-Steuerexperte JoachimRinösl
AK/ Just
Achtung bei Fristen für die
Steuererklärung
Eine stolze Summe
BerufspendlerInnen, Lehrlinge
und AbendschülerInnen wur-
den im Vorjahr mit insgesamt
2.195.166 Euro
gefördert. Administriert wird
die Arbeitnehmerförderung
(ANF) des Landes Kärnten seit
über einem Jahr von der
Arbeiterkammer.
Fahrtkostenzuschuss
für
berufstätige
AbendschülerInnen:
ArbeitnehmerInnen,
die sich neben dem Beruf in einer Abend-
schule weiterbilden und deshalb pendeln
müssen, können diese Förderung beantra-
gen. Das steuerpflichtige Jahreseinkom-
men darf maximal 28.000 Euro betragen.
Bildungsförderung:
Diese neu eingeführ-
te Förderung zielt
auf berufsspezifische
Kurse ab. Für die Ad-
ministration
dieser
Förderungen ist das
Land Kärnten zustän-
dig. Die Anträge für
die Bildungsförderung
können nur online
über die Homepage
des Landes beantragt
werden.
Alle Leistungen
Einen Überblick über die
gesamten Leistungen der
Arbeitnehmerförderung
bietet die Broschüre „Wir
fördern ArbeitnehmerInnen“. Sie
wird kostenlos zugeschickt.
Günstiger Sprit
Mit dem Spritpreisrechner lässt sich
mit wenigen Klicks die günstigste
Tankstelle in Ihrem Bezirk finden.
Außerdem zeigt der Rechner von E-
Control weitere Informationen, wie
Öffnungszeiten, Shopangebot etc..
MINI-tipp
f
i
Bestelltelefon: 050 477-2553
f
i
spritpreisrechner.at
WIR FÖRDERN
ARBEITNEHMERiNNEN!
DIENEUE
ARBEITNEHMERFÖRDERUNG
infofolder-210x100_2015__akk+lk 25.02.2015 10:58 Seite1
Mit Hilfe der AK Kärnten kommen die
PendlerInnen zu ihremGeld.
2014
Jänner - Dezember
Durchschnittlicher
Auszahlungsbetrag in Euro
Individualverkehr
15.895
110,25
Öffentlicher Verkehr
763
580,24
Gesamt
16.658
131,78
Prozent der
eingebrachten Anträge
Papieranträge
84,47 %
Onlineanträge
15,53 %
Gegenüberstellung Individualverkehr und
Öffentlicher Verkehr
Aufteilung Papieranträge
und Onlineanträge
■
AK Kärnten:
Die Abteilung Förderungen
für ArbeitnehmerInnen administriert An-
träge für Fahrtkostenzuschuss für Berufs-
pendlerInnen, Mautkostenersatz für Be-
rufspendlerInnen, Fahrtkostenzuschuss für
Lehrlinge, Fahrtkostenzuschuss für Lehr-
linge bei Fahrten zu Berufswettbewerben
und Fahrtkostenzuschuss für berufstätige
AbendschülerInnen.
■
Land Kärnten:
Die Bildungsförde-
rung sowie der Heim- und Wohnkos-
tenzuschuss für Lehrlingewerden vom
Land Kärnten abgewickelt. Bei der Bil-
dungsförderung ist die Antragstellung
nur online möglich.
Förderungen 050 477-4000
i
050 536-16095
f
i
f
i
ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
i
arbeitnehmerfoerderung.at