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k aernten.arbeiterk ammer.at
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PROFI-tipp
AK-RechtsexpertinMelanie Preiss
AK/Bauer
Was viele Eltern oft nicht wissen: Es
gibt auch eine kleine Variante der
Elternteilzeit. Wenn der Betrieb we-
niger als 20 DienstnehmerInnen hat
oder der Elternteil noch keine drei
Jahre im Unternehmen beschäftigt
ist, gibt es die Möglichkeit, die kleine
Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen.
DienstgeberInnen müssen einer ent-
sprechenden Vereinbarung allerdings
zustimmen. Möglich sind sowohl eine
Reduzierung der Arbeitszeit als auch
eine Veränderung der Dienstzeiten
(zum Beispiel ein späterer Dienstan-
tritt, um das Kind in der Früh zu ver-
sorgen). Wird der Vereinbarung zuge-
stimmt, kommen die Mutter bzw. der
Vater in den Genuss des Kündigungs-
schutzes. Dieser gilt bis zum vierten
Geburtstag des Kindes.
Es gibt auch einen kleinen
Anspruch auf Elternteilzeit
Das Maximum an Urlaub
Der Urlaubsrechner holt für Sie ma-
ximal Freizeit für minimal Urlaub
heraus. Technisch ist eine App – Ab-
kürzung für englisch „Application“
– ein Programm, das bestimmte
Dienste am Smartphone zur Verfü-
gung stellt. Weil Smartphones als
kleine Computer aber je nach Her-
steller unterschiedliche Betriebssys-
teme haben, müssen auch die Apps
jeweils für die Betriebssysteme ent-
wickelt werden. Unsere AK-Apps
gibt es für die am häufigsten genutz-
ten Smartphones: iPhone, Android,
Windows Phone8 sowie dem Be-
triebssystemWindows8.
MINI-tipp
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kaernten.arbeiterkammer.at/apps
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Terminvereinbarung050477-6000
Arbeits-undSozialrecht050477-1000
MieterInnen angefordert werden. Genos-
senschaftsmieterInnen müssen dies spä-
testens innerhalb der sechsmonatigen Frist
nach erfolgter Rechnungslegung tun.
Kontrolle macht sich bezahlt
Eine Kontrolle der Betriebskostenabrech-
nung zahlt sich fast immer aus: So können
Versicherungen in der Vollanwendung des
Mietrechtsgesetzes gegen Glasbruch oder
Sturmfolgen nur dann verrechnet werden,
wenn die Mehrheit der HauptmieterInnen
demVertrag zugestimmt hat. Drucksorten
im Zuge der Verwaltung dürfen verrech-
net werden, jedoch nicht Portokosten. Die
Stromkosten sowie neue Glühbirnen fürs
Stiegenhaus müssen MieterInnen zahlen,
jedoch nicht die Behebung von Schäden
an den elektrischen Leitungen. Die Kosten
für Entrümpelungen müssen nur dann
von allen getragen werden, wenn die
Gegenstände keinem bestimmten Mie-
ter zugeordnet werden können.
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AK und Land Kärnten helfen Mie-
terInnen von 4. Mai bis 31. Juli bei der
Kontrolle der Betriebskostenabrech-
nung.
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Unter demTitel „Betriebskosten: Wir
blicken durch!“ bieten Arbeiterkammer
und Land eine kostenlose Überprüfung
der Kostenaufstellung an und unter-
stützen MieterInnen bei Einsprüchen
gegen die Rechnungslegung.
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Wer die Beratung der AK-ExpertIn-
nen in Anspruch nehmen will, kann ab
20. April einen Termin vereinbaren.
Urlaub hat man dann im Dezember. Ma-
riä Empfängnis, der 8. Dezember, ist ein
Dienstag. Die Weihnachtsfeiertage begin-
nen schließlich mit dem 25. Dezember
an einem Freitag. Rechtzeitig planen. Die
Fenstertage und freienTage rund umeinen
Feiertag sind bei allen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern sehr beliebt. Daher
sollte man die Urlaubsplanung rechtzei-
tig beginnen und seine Wünsche mit dem
Chef und den KollegInnen absprechen.
Das beugt Komplikationen vor.
Urlaubsplanung
leicht gemacht
•
Freitag, 1. Mai:
Donnerstag und Montag können
angehängt werden
•
Donnerstag, 14. Mai
Christi Himmelfahrt:
Freitag als Fenstertag
•
Montag, 25. Mai
Pfingstmontag:
verlängertes Wochenende
•
Donnerstag, 4. Juni
Fronleichnam:
Freitag als Fenstertag
•
Montag, 26. Oktober
Staatsfeiertag:
verlängertes Wochenende
•
Dienstag, 8. Dezember
Mariä Empfängnis:
Montag als Fenstertag