Background Image
Previous Page  21 / 24 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 21 / 24 Next Page
Page Background

21

tipp 01/15

k aernten.arbeiterk ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

Arbeit & Recht

Konsument

Bildung

BERUF & FAMILIE

Steuer & Geld Menschen & Meinungen

PROFI-tipp

AK-RechtsexpertinMelanie Preiss

AK/Bauer

Was viele Eltern oft nicht wissen: Es

gibt auch eine kleine Variante der

Elternteilzeit. Wenn der Betrieb we-

niger als 20 DienstnehmerInnen hat

oder der Elternteil noch keine drei

Jahre im Unternehmen beschäftigt

ist, gibt es die Möglichkeit, die kleine

Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen.

DienstgeberInnen müssen einer ent-

sprechenden Vereinbarung allerdings

zustimmen. Möglich sind sowohl eine

Reduzierung der Arbeitszeit als auch

eine Veränderung der Dienstzeiten

(zum Beispiel ein späterer Dienstan-

tritt, um das Kind in der Früh zu ver-

sorgen). Wird der Vereinbarung zuge-

stimmt, kommen die Mutter bzw. der

Vater in den Genuss des Kündigungs-

schutzes. Dieser gilt bis zum vierten

Geburtstag des Kindes.

Es gibt auch einen kleinen

Anspruch auf Elternteilzeit

Das Maximum an Urlaub

Der Urlaubsrechner holt für Sie ma-

ximal Freizeit für minimal Urlaub

heraus. Technisch ist eine App – Ab-

kürzung für englisch „Application“

– ein Programm, das bestimmte

Dienste am Smartphone zur Verfü-

gung stellt. Weil Smartphones als

kleine Computer aber je nach Her-

steller unterschiedliche Betriebssys-

teme haben, müssen auch die Apps

jeweils für die Betriebssysteme ent-

wickelt werden. Unsere AK-Apps

gibt es für die am häufigsten genutz-

ten Smartphones: iPhone, Android,

Windows Phone8 sowie dem Be-

triebssystemWindows8.

MINI-tipp

f

i

kaernten.arbeiterkammer.at/apps

f

i

f

i

Terminvereinbarung050477-6000

Arbeits-undSozialrecht050477-1000

MieterInnen angefordert werden. Genos-

senschaftsmieterInnen müssen dies spä-

testens innerhalb der sechsmonatigen Frist

nach erfolgter Rechnungslegung tun.

Kontrolle macht sich bezahlt

Eine Kontrolle der Betriebskostenabrech-

nung zahlt sich fast immer aus: So können

Versicherungen in der Vollanwendung des

Mietrechtsgesetzes gegen Glasbruch oder

Sturmfolgen nur dann verrechnet werden,

wenn die Mehrheit der HauptmieterInnen

demVertrag zugestimmt hat. Drucksorten

im Zuge der Verwaltung dürfen verrech-

net werden, jedoch nicht Portokosten. Die

Stromkosten sowie neue Glühbirnen fürs

Stiegenhaus müssen MieterInnen zahlen,

jedoch nicht die Behebung von Schäden

an den elektrischen Leitungen. Die Kosten

für Entrümpelungen müssen nur dann

von allen getragen werden, wenn die

Gegenstände keinem bestimmten Mie-

ter zugeordnet werden können.

AK und Land Kärnten helfen Mie-

terInnen von 4. Mai bis 31. Juli bei der

Kontrolle der Betriebskostenabrech-

nung.

Unter demTitel „Betriebskosten: Wir

blicken durch!“ bieten Arbeiterkammer

und Land eine kostenlose Überprüfung

der Kostenaufstellung an und unter-

stützen MieterInnen bei Einsprüchen

gegen die Rechnungslegung.

Wer die Beratung der AK-ExpertIn-

nen in Anspruch nehmen will, kann ab

20. April einen Termin vereinbaren.

Urlaub hat man dann im Dezember. Ma-

riä Empfängnis, der 8. Dezember, ist ein

Dienstag. Die Weihnachtsfeiertage begin-

nen schließlich mit dem 25. Dezember

an einem Freitag. Rechtzeitig planen. Die

Fenstertage und freienTage rund umeinen

Feiertag sind bei allen Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmern sehr beliebt. Daher

sollte man die Urlaubsplanung rechtzei-

tig beginnen und seine Wünsche mit dem

Chef und den KollegInnen absprechen.

Das beugt Komplikationen vor.

Urlaubsplanung

leicht gemacht

Freitag, 1. Mai:

Donnerstag und Montag können

angehängt werden

Donnerstag, 14. Mai

Christi Himmelfahrt:

Freitag als Fenstertag

Montag, 25. Mai

Pfingstmontag:

verlängertes Wochenende

Donnerstag, 4. Juni

Fronleichnam:

Freitag als Fenstertag

Montag, 26. Oktober

Staatsfeiertag:

verlängertes Wochenende

Dienstag, 8. Dezember

Mariä Empfängnis:

Montag als Fenstertag