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Klug planen und
Urlaub verlängern
Wer die Feiertage geschickt ausnützt, kann auch in diesem Jahr seinen
Urlaub verlängern. Noch bieten sich einige Gelegenheiten.
Die erste Möglichkeit, einen Feiertag zu
nutzen, ist der 1. Mai. Er fällt diesmal auf
einen Freitag. Hängt man einen Tag davor
und noch den Montag an, kann man mit
zwei Urlaubstagen fünf freie Tage hinter-
einander genießen.
Vier freie Tage zu Christi Himmelfahrt
Die Donnerstagfeiertage teilen sich auf
den Mai und Juni auf. Den Beginn macht
Christi Himmelfahrt am 14. Mai. Nimmt
man den darauffolgenden Freitag frei, be-
kommt man mit einem Urlaubstag gleich
vier freie Tage. Das Gleiche gilt für den
nächsten Donnerstagfeiertag, Fronleich-
nam am 4. Juni. Das Pfingstwochenende
Fotolia/JiSign
wird mit dem Pfingstmontag am 25. Mai
um einen Tag verlängert.
Chancen imDezember
Der 15. August, Mariä Himmelfahrt, ist in
diesem Jahr vorranging für Beschäftigte
imHandel relevant, denn er fällt auf einen
Samstag. Der Staatsfeiertag am 26. Okto-
ber ist ein Montag und verlängert damit
das Wochenende. Dafür bringt in diesem
Jahr der 1. November nichts, denn er wird
an einem Sonntag gefeiert. Freuen können
sich SchülerInnen, denn sie haben am an-
schließenden Allerseelentag, demMontag,
noch frei.
Mehr Chancen für einen verlängerten
Wer klug vorgeht, kann sich heuer viel
Urlaub sichern.
Bis 30. Juni jedes Jahres ist die Betriebskos-
tenabrechnung bei Mietwohnungen fällig.
Darin müssen jene Kosten, die jeder Be-
wohner zahlen muss, aufgelistet sein. „Oft
sind die Abrechnungen für den Laien ein-
fach nur unverständlich und rechnerisch
nicht nachvollziehbar“, betont AK-Konsu-
mentenschützerin Susanne Kißlinger.
Immer wieder versuchen VermieterInnen,
ihren MieterInnen Kosten weiterzuver-
rechnen, die laut Gesetz in der Betriebs-
kostenabrechnung nichts verloren haben.
Daher sollten die WohnungsnutzerInnen
die Aufstellungen genau überprüfen.
Wer zahlt was?
VermieterInnen haben die Verpflichtung,
MieterInnen Einsicht in die Belege zu er-
möglichen. Belege können auf Kosten der
Betriebskosten im Check
Wer unsicher ist, ob seine Betriebskostenabrechnung stimmt, kann
die kostenlose Überprüfung der AK Kärnten in Anspruch nehmen.
AK und Land Kärnten checken Ihre Betriebskosten. ImBild: AK-MietrechtsexperteMichael Tschamer,
LHStv. Gaby Schaunig, AK-Konsumentenschützerin Susanne Kißlinger und AK-Präsident Günther Goach.
AK/Eggenberger