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tipp 01/15

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Klug planen und

Urlaub verlängern

Wer die Feiertage geschickt ausnützt, kann auch in diesem Jahr seinen

Urlaub verlängern. Noch bieten sich einige Gelegenheiten.

Die erste Möglichkeit, einen Feiertag zu

nutzen, ist der 1. Mai. Er fällt diesmal auf

einen Freitag. Hängt man einen Tag davor

und noch den Montag an, kann man mit

zwei Urlaubstagen fünf freie Tage hinter-

einander genießen.

Vier freie Tage zu Christi Himmelfahrt

Die Donnerstagfeiertage teilen sich auf

den Mai und Juni auf. Den Beginn macht

Christi Himmelfahrt am 14. Mai. Nimmt

man den darauffolgenden Freitag frei, be-

kommt man mit einem Urlaubstag gleich

vier freie Tage. Das Gleiche gilt für den

nächsten Donnerstagfeiertag, Fronleich-

nam am 4. Juni. Das Pfingstwochenende

Fotolia/JiSign

wird mit dem Pfingstmontag am 25. Mai

um einen Tag verlängert.

Chancen imDezember

Der 15. August, Mariä Himmelfahrt, ist in

diesem Jahr vorranging für Beschäftigte

imHandel relevant, denn er fällt auf einen

Samstag. Der Staatsfeiertag am 26. Okto-

ber ist ein Montag und verlängert damit

das Wochenende. Dafür bringt in diesem

Jahr der 1. November nichts, denn er wird

an einem Sonntag gefeiert. Freuen können

sich SchülerInnen, denn sie haben am an-

schließenden Allerseelentag, demMontag,

noch frei.

Mehr Chancen für einen verlängerten

Wer klug vorgeht, kann sich heuer viel

Urlaub sichern.

Bis 30. Juni jedes Jahres ist die Betriebskos-

tenabrechnung bei Mietwohnungen fällig.

Darin müssen jene Kosten, die jeder Be-

wohner zahlen muss, aufgelistet sein. „Oft

sind die Abrechnungen für den Laien ein-

fach nur unverständlich und rechnerisch

nicht nachvollziehbar“, betont AK-Konsu-

mentenschützerin Susanne Kißlinger.

Immer wieder versuchen VermieterInnen,

ihren MieterInnen Kosten weiterzuver-

rechnen, die laut Gesetz in der Betriebs-

kostenabrechnung nichts verloren haben.

Daher sollten die WohnungsnutzerInnen

die Aufstellungen genau überprüfen.

Wer zahlt was?

VermieterInnen haben die Verpflichtung,

MieterInnen Einsicht in die Belege zu er-

möglichen. Belege können auf Kosten der

Betriebskosten im Check

Wer unsicher ist, ob seine Betriebskostenabrechnung stimmt, kann

die kostenlose Überprüfung der AK Kärnten in Anspruch nehmen.

AK und Land Kärnten checken Ihre Betriebskosten. ImBild: AK-MietrechtsexperteMichael Tschamer,

LHStv. Gaby Schaunig, AK-Konsumentenschützerin Susanne Kißlinger und AK-Präsident Günther Goach.

AK/Eggenberger