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AK

Infoservice

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kaernten.arbeiterkammer.at

Messbericht

1

Für jede geprüfte Anlage muss ein schriftlicher Messbericht

angefertigt werden.

2

Der Messbericht muss enthalten: Name des Betreibers, Firmen-Prüfnummer, Standort der Anlage, Heizkessel-Hersteller, Type,

Baujahr und Nennleistung, Brennstoff, Verbrennungslufttemperatur,

Abgastemperatur, CO und CO

2

-Gehalt ausgedrückt in Prozent,

Rauchfangzug. Für Ölfeuerungsanlagen sind zusätzlich die Rußzahl

nach Bacharach (Messeinheit) und die Ölfreiheit anzugeben. Weiters

sind im Messbericht einzutragen: Name und Firma des Über­

prüfungsorganes mit eigenhändiger Unterschrift, Datum der Über­

prüfung und die Feststellung, ob die Anlage die Grenzwerte laut

Kärntner Heizungsanlagengesetz bzw. dessen Verordnung einhält.

3

Die Kosten für die Überprüfung einer Feuerungsanlage

betragen 45 Euro.