

AK
Infoservice
34
kaernten.arbeiterkammer.atMessbericht
1
Für jede geprüfte Anlage muss ein schriftlicher Messbericht
angefertigt werden.
2
Der Messbericht muss enthalten: Name des Betreibers, Firmen-Prüfnummer, Standort der Anlage, Heizkessel-Hersteller, Type,
Baujahr und Nennleistung, Brennstoff, Verbrennungslufttemperatur,
Abgastemperatur, CO und CO
2
-Gehalt ausgedrückt in Prozent,
Rauchfangzug. Für Ölfeuerungsanlagen sind zusätzlich die Rußzahl
nach Bacharach (Messeinheit) und die Ölfreiheit anzugeben. Weiters
sind im Messbericht einzutragen: Name und Firma des Über
prüfungsorganes mit eigenhändiger Unterschrift, Datum der Über
prüfung und die Feststellung, ob die Anlage die Grenzwerte laut
Kärntner Heizungsanlagengesetz bzw. dessen Verordnung einhält.
3
Die Kosten für die Überprüfung einer Feuerungsanlage
betragen 45 Euro.