Previous Page  31 / 36 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 31 / 36 Next Page
Page Background kaernten.arbeiterkammer.at

31

Was sagt

das Gesetz?

Kärntner Heizungsanlagengesetz (K-HeizG)

Der Rauchfangkehrer muss anlässlich einer Sichtprüfung kontrollieren,

ob bei Kleinfeuerungsanlagen, die nach dem 25. Mai 1999 errichtet

wurden, das Typenschild vorhanden ist und die Anlagen dem Gesetz

entsprechen.

Überprüfung von Feuerungsanlagen

Der Landeshauptmann kann die Überprüfung von Feuerungsanlagen

und Messmethoden, Klassifikationen bzw. Beurteilungen nach dem

neuesten technischen Wissenstand anordnen.

4

IN DIESEM KAPITEL ERHALTEN SIE INFORMATIONEN ZUR

VERPFLICHTENDEN ÜBERPRÜFUNG VON HEIZUNGSANLAGEN.