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7

Ein Dienstzettel muss folgende Angaben enthalten:

1

Name und Anschrift der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers

2

Name und Anschrift der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers

3

Beginn des Arbeitsverhältnisses

4

Bei Arbeitsverhältnissen auf bestimmte Zeit (Befristungen):

Das Ende des Arbeitsverhältnisses

5

Den Kündigungstermin sowie die Dauer der Kündigungsfrist

6

Gewöhnlicher Arbeitsort bzw. Einsatzort, falls erforderlich auch

Hinweis auf wechselnde Arbeitsorte bzw. Einsatzorte

7

Allfällige Einstufung in ein generelles Schema

8

Vorgesehene Verwendung

9

Die betragsmäßige Höhe des Grundgehalts oder -lohns, weitere

Entgeltbestandteile wie z. B. Sonderzahlungen, Fälligkeit des

Entgelts

10

Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubs

11

Vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit, sofern

es sich nicht um Arbeitsverhältnisse handelt, auf die das Haus-

bersorgergesetz anzuwenden ist

12

Bezeichnung der Normen der kollektiven Rechtsgestaltung,

die auf den Arbeitsvertrag anzuwenden sind (Kollektivvertrag,

Satzung, Mindestlohntarif, festgesetzte Lehrlingsentschädigung,

Betriebsvereinbarung). Weiters der Hinweis auf den Raum im

Betrieb, in dem diese zur Einsichtnahme aufliegen

13

Name und Anschrift der Betrieblichen Vorsorgekasse (BVK)

der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers.

Oder: Name und Anschrift der Bauarbeiter- Urlaubs- und

Abfertigungskasse, wenn Sie dem Bauarbeiter-Urlaubs- und

Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen

Ändern sich die Angaben auf dem Dienstzettel, muss Ihnen dies Ihre

Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber spätestens nach einem Monat

schriftlich mitteilen.

Was ist ein Arbeitsvertrag, was ein Dienstzettel?