7
Ein Dienstzettel muss folgende Angaben enthalten:
1
Name und Anschrift der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers
2
Name und Anschrift der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers
3
Beginn des Arbeitsverhältnisses
4
Bei Arbeitsverhältnissen auf bestimmte Zeit (Befristungen):
Das Ende des Arbeitsverhältnisses
5
Den Kündigungstermin sowie die Dauer der Kündigungsfrist
6
Gewöhnlicher Arbeitsort bzw. Einsatzort, falls erforderlich auch
Hinweis auf wechselnde Arbeitsorte bzw. Einsatzorte
7
Allfällige Einstufung in ein generelles Schema
8
Vorgesehene Verwendung
9
Die betragsmäßige Höhe des Grundgehalts oder -lohns, weitere
Entgeltbestandteile wie z. B. Sonderzahlungen, Fälligkeit des
Entgelts
10
Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubs
11
Vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit, sofern
es sich nicht um Arbeitsverhältnisse handelt, auf die das Haus-
bersorgergesetz anzuwenden ist
12
Bezeichnung der Normen der kollektiven Rechtsgestaltung,
die auf den Arbeitsvertrag anzuwenden sind (Kollektivvertrag,
Satzung, Mindestlohntarif, festgesetzte Lehrlingsentschädigung,
Betriebsvereinbarung). Weiters der Hinweis auf den Raum im
Betrieb, in dem diese zur Einsichtnahme aufliegen
13
Name und Anschrift der Betrieblichen Vorsorgekasse (BVK)
der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers.
Oder: Name und Anschrift der Bauarbeiter- Urlaubs- und
Abfertigungskasse, wenn Sie dem Bauarbeiter-Urlaubs- und
Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen
Ändern sich die Angaben auf dem Dienstzettel, muss Ihnen dies Ihre
Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber spätestens nach einem Monat
schriftlich mitteilen.
Was ist ein Arbeitsvertrag, was ein Dienstzettel?