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Infoservice
Was können Sie tun, wenn Sie keinen Dienstzettel erhalten?
Fordern Sie Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber mit einem
eingeschriebenen Brief auf, Ihnen einen Dienstzettel innerhalb einer
bestimmten Frist auszustellen. Bekommen Sie ihn dennoch nicht,
können Sie beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.
Achten Sie darauf, dass der Dienstzettel alle mündlichen
Vereinbarungen enthält.
Enthält der Dienstzettel Fehler, wie z. B. ein niedrigeres
Gehalt als mündlich vereinbart? Dann schicken Sie Ihrer
Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber einen eingeschrie-
benen Brief und ersuchen Sie um Richtigstellung. So
zeigen Sie, dass Sie mit bestimmten Inhalten des Dienst-
zettels nicht einverstanden sind.
Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss grundsätz-
lich keinen Dienstzettel ausstellen, wenn
Sie einen Arbeitsvertrag bekommen, der alle Angaben
eines Dienstzettels enthält oder
das Arbeitsverhältnis höchstens ein Monat dauert.
In diesen Fällen ist daher auch keine Klage möglich.