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AK

Infoservice

Was können Sie tun, wenn Sie keinen Dienstzettel erhalten?

Fordern Sie Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber mit einem

eingeschriebenen Brief auf, Ihnen einen Dienstzettel innerhalb einer

bestimmten Frist auszustellen. Bekommen Sie ihn dennoch nicht,

können Sie beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.

Achten Sie darauf, dass der Dienstzettel alle mündlichen

Vereinbarungen enthält.

Enthält der Dienstzettel Fehler, wie z. B. ein niedrigeres

Gehalt als mündlich vereinbart? Dann schicken Sie Ihrer

Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber einen eingeschrie-

benen Brief und ersuchen Sie um Richtigstellung. So

zeigen Sie, dass Sie mit bestimmten Inhalten des Dienst-

zettels nicht einverstanden sind.

Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss grundsätz-

lich keinen Dienstzettel ausstellen, wenn

Sie einen Arbeitsvertrag bekommen, der alle Angaben

eines Dienstzettels enthält oder

das Arbeitsverhältnis höchstens ein Monat dauert.

In diesen Fällen ist daher auch keine Klage möglich.