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Infoservice
Form des Arbeitsvertrages
Der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist normalerweise an keine
Formvorschrift gebunden. Er kann schriftlich oder mündlich abge-
schlossen werden. Als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer haben Sie
kein Recht auf Ausstellung eines schriftlichen Arbeitsvertrages. Vom
Gesetz vorgeschrieben ist jedoch ein Dienstzettel.
In der Praxis formuliert meistens die Arbeitgeberseite den Arbeitsver-
trag und Sie unterschreiben ihn. Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag daher
genau durch. Es ist wichtig, dass Sie alle Bestimmungen verstehen.
Unterschreiben Sie den Vertrag nur, wenn Sie mit allem einverstan-
den sind.
Vereinbarungen über die Rückzahlung von Ausbildungs-
kosten oder Konkurrenzklauseln sind erlaubt. Stimmen Sie
solchen Vereinbarungen nicht zu, wenn Sie sie nicht wollen.
Dienstzettel
Im Dienstzettel sind alle wesentlichen Rechte und Pflichten aus Ihrem
Arbeitsvertrag aufgelistet. Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber
muss Ihnen einen Dienstzettel ausstellen.
Da Sie kein Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, ist der
vom Gesetz vorgeschriebene Dienstzettel besonders wichtig.
Der Dienstzettel dient zur Beweissicherung.