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AK

Infoservice

Form des Arbeitsvertrages

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist normalerweise an keine

Formvorschrift gebunden. Er kann schriftlich oder mündlich abge-

schlossen werden. Als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer haben Sie

kein Recht auf Ausstellung eines schriftlichen Arbeitsvertrages. Vom

Gesetz vorgeschrieben ist jedoch ein Dienstzettel.

In der Praxis formuliert meistens die Arbeitgeberseite den Arbeitsver-

trag und Sie unterschreiben ihn. Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag daher

genau durch. Es ist wichtig, dass Sie alle Bestimmungen verstehen.

Unterschreiben Sie den Vertrag nur, wenn Sie mit allem einverstan-

den sind.

Vereinbarungen über die Rückzahlung von Ausbildungs-

kosten oder Konkurrenzklauseln sind erlaubt. Stimmen Sie

solchen Vereinbarungen nicht zu, wenn Sie sie nicht wollen.

Dienstzettel

Im Dienstzettel sind alle wesentlichen Rechte und Pflichten aus Ihrem

Arbeitsvertrag aufgelistet. Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber

muss Ihnen einen Dienstzettel ausstellen.

Da Sie kein Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, ist der

vom Gesetz vorgeschriebene Dienstzettel besonders wichtig.

Der Dienstzettel dient zur Beweissicherung.