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Arbeitsvertrag

Bei einem Arbeitsvertrag verpflichten Sie sich, eine Arbeitsleistung

zu erbringen. Auf der anderen Seite legt sich Ihre Arbeitgeberin bzw.

Ihr Arbeitgeber fest, dafür das vereinbarte Entgelt zu zahlen.

Der Arbeitsvertrag ist ein zweiseitig verbindlicher Vertrag. Das heißt,

beide Seiten haben Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten

der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite regelt der Arbeitsvertrag.

Konkret enthält er alle Punkte, die nicht schon durch das Gesetz

oder den Kollektivvertrag zwingend festgelegt sind.

Wichtige Merkmale des Arbeitsvertrages

Die persönliche Abhängigkeit: Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeit-

nehmer müssen sich an Weisungen halten

Die persönliche Arbeitspflicht

Es wird Arbeitsleistung auf Zeit erbracht und kein bestimmter

Erfolg garantiert

Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer sind in die Organisation

des Betriebes eingegliedert

Die Arbeitsmittel stellt die Arbeitgeberseite zur Verfügung

Was ist ein Arbeitsvertrag, was ein Dienstzettel?

Nicht alle der genannten Bedingungen müssen in jedem

Fall erfüllt sein. Ausschlaggebend ist, ob diese Merkmale

überwiegen.

Ein wichtiges Merkmal für einen Arbeitsvertrag ist

beispielsweise die persönliche Abhängigkeit.

Auch die Bezeichnung des Vertrages ist nicht entscheidend.