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Arbeitsvertrag
Bei einem Arbeitsvertrag verpflichten Sie sich, eine Arbeitsleistung
zu erbringen. Auf der anderen Seite legt sich Ihre Arbeitgeberin bzw.
Ihr Arbeitgeber fest, dafür das vereinbarte Entgelt zu zahlen.
Der Arbeitsvertrag ist ein zweiseitig verbindlicher Vertrag. Das heißt,
beide Seiten haben Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten
der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite regelt der Arbeitsvertrag.
Konkret enthält er alle Punkte, die nicht schon durch das Gesetz
oder den Kollektivvertrag zwingend festgelegt sind.
Wichtige Merkmale des Arbeitsvertrages
Die persönliche Abhängigkeit: Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeit-
nehmer müssen sich an Weisungen halten
Die persönliche Arbeitspflicht
Es wird Arbeitsleistung auf Zeit erbracht und kein bestimmter
Erfolg garantiert
Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer sind in die Organisation
des Betriebes eingegliedert
Die Arbeitsmittel stellt die Arbeitgeberseite zur Verfügung
Was ist ein Arbeitsvertrag, was ein Dienstzettel?
Nicht alle der genannten Bedingungen müssen in jedem
Fall erfüllt sein. Ausschlaggebend ist, ob diese Merkmale
überwiegen.
Ein wichtiges Merkmal für einen Arbeitsvertrag ist
beispielsweise die persönliche Abhängigkeit.
Auch die Bezeichnung des Vertrages ist nicht entscheidend.