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Infoservice
Gibt es in Österreich einen
gesetzlichen Mindestlohn?
Nein. Jedoch kommt auf die meisten Arbeitsverhältnisse ein
Kollektivvertrag oder Mindestlohntarif zur Anwendung, der einen
Mindestlohn bzw. ein Mindestgehalt vorsieht.
Welcher Kollektivvertrag anzuwenden ist,
hängt von der Branche
ab, in der Sie arbeiten. Arbeiten Sie z. B. als Elektriker in einem
Handelsunternehmen, kommt der Kollektivvertrag für Handelsarbei-
terInnen zur Anwendung. Arbeiten Sie als Elektriker in einer Elekt-
rofirma, kommt der Kollektivertrag für ArbeiterInnen im eisen- und
metallverarbeitenden Gewerbe zur Anwendung.
Ein und dieselbe Tätigkeit kann somit zu einem unterschiedlichen
Mindestlohn führen.
Wie erfahren Sie, welcher Kollektivvertrag zur
Anwendung kommt?
Bei Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses müssen Sie einen Dienstzettel
oder schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten. In diesem muss der anzu-
wendende Kollektivvertrag sowie das betragsmäßige Grundgehalt
angegeben sein.
Die Arbeitgeberseite ist auch verpflichtet, den anzuwendenden
Kollektivvertrag im Betrieb zur Einsicht aufzulegen.
Sind Vordienstzeiten anzurechnen?
Das hängt vom anzuwendenden Kollektivvertrag ab. Eine gesetzliche
Anrechnung von Vordienstzeiten gibt es nicht.