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AK

Infoservice

Gibt es in Österreich einen

gesetzlichen Mindestlohn?

Nein. Jedoch kommt auf die meisten Arbeitsverhältnisse ein

Kollektivvertrag oder Mindestlohntarif zur Anwendung, der einen

Mindestlohn bzw. ein Mindestgehalt vorsieht.

Welcher Kollektivvertrag anzuwenden ist,

hängt von der Branche

ab, in der Sie arbeiten. Arbeiten Sie z. B. als Elektriker in einem

Handelsunternehmen, kommt der Kollektivvertrag für Handelsarbei-

terInnen zur Anwendung. Arbeiten Sie als Elektriker in einer Elekt-

rofirma, kommt der Kollektivertrag für ArbeiterInnen im eisen- und

metallverarbeitenden Gewerbe zur Anwendung.

Ein und dieselbe Tätigkeit kann somit zu einem unterschiedlichen

Mindestlohn führen.

Wie erfahren Sie, welcher Kollektivvertrag zur

Anwendung kommt?

Bei Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses müssen Sie einen Dienstzettel

oder schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten. In diesem muss der anzu-

wendende Kollektivvertrag sowie das betragsmäßige Grundgehalt

angegeben sein.

Die Arbeitgeberseite ist auch verpflichtet, den anzuwendenden

Kollektivvertrag im Betrieb zur Einsicht aufzulegen.

Sind Vordienstzeiten anzurechnen?

Das hängt vom anzuwendenden Kollektivvertrag ab. Eine gesetzliche

Anrechnung von Vordienstzeiten gibt es nicht.