Previous Page  7 / 24 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 7 / 24 Next Page
Page Background

7

tipp 03/16

k aernten.arbeiterk

ammer.at

Aktuell

SCHWERPUNKT

Arbeit & Recht

Konsument Bildung

Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

Eine Naturgewalt ist ein besonderer Ausnahmefall, do Re te und

P i ten gegenüber des Arbeitgebers sollten ni t ignoriert werden.

AK-Katastrophenhilfe-Darlehen:

¡

Das Darlehen ist für alle betro enen AK-Mitglieder in Afritz möglich.

¡

Die Gemeinde muss bestätigen, dass der Haushalt betro en ist.

¡

Antragsformular „AK-Wohnbaudarlehen“, händisch gekennzeichnet

mit „Katastrophenhilfe“.

¡

Die Darlehenshöhe beträgt 20.000 Euro.

¡

Das erste Jahr ist tilgungsfrei.

¡

Die Rückzahlungsrate beträgt 100 Euro oder 200 Euro monatlich.

¡

Das Katastrophen-Darlehen ist auch parallel zu einem anderen Darlehen möglich.

¡

Die sonstigen Modalitäten entsprechen jenen des AK-Wohnbaudarlehens.

Sollte man aufgrund von massiven Un-

wetterschäden, Murenabgängen, Über u-

tung oder Schneechaos den Arbeitsplatz

nicht pünktlich oder im schlimmsten

Fall gar nicht erreichen können, ist dies

nicht als Urlaubstag oder Zeitausgleich

zu rechnen. Dann liegt ein sogenannter

Dienstverhinderungsgrund vor, der das

Zuspätkommen oder Fernbleiben von

der Arbeitsstelle rechtfertigt. Die betrof-

fene Dienstnehmerin oder der betro e-

ne Dienstnehmer sind jedoch dazu ver-

p ichtet, alle zumutbaren Vorkehrungen

zu tre en, um zur Arbeit zu erscheinen.

Außerdem besteht in jedem Fall die Ver-

p ichtung, dem Arbeitgeber umgehend

zu melden, dass man nicht rechtzeitig zur

Arbeit erscheinen kann. „Alles Zumutbare

bedeutet beispielsweise früher au rechen

oder den eigenen PKW statt ö entlicher

Verkehrsmittel zu nutzen, um pünktlich

bzw. überhaupt zur Arbeit zu kommen“,

sagt AK-Arbeitsrechtsexperte Wolfram

Lechner. Ob eine Maßnahme zumutbar

ist, wird im Einzelfall geprü .

Entlassung unberechtigt

„Wenn jemand wegen solcher Katastro-

phen nicht in die Arbeit kommt, so muss

kein Urlaubstag oder Zeitausgleich ge-

nommen werden, da es sich um ein be-

rechtigtes Fernbleiben vom Dienst han-

delt.“, so Lechner. Sollte ein Arbeitgeber

ein wetterbedingtes Verspäten oder Fern-

bleiben zum Anlass für eine Entlassung

nehmen, ist die Entlassung unberechtigt,

wenn der Arbeitnehmer alles Zumutbare

unternommen hat, um zeitgerecht am Ar-

beitsplatz zu erscheinen.

Auch imKatastrophenfall hat der Dienstnehmer

gegenüber demDienstgeber Rechte und P ichten.

f

i

kaernten.arbeiterkammer.at/recht kaernten.arbeiterkammer.at/afritz

Fotolia/WoGi

Dienstverhinderung bei

Naturgewalt: Was tun?

Wohnbaudarlehen, das Mitgliedern zins-

frei in der Höhe von 5.000 Euro gewährt

wird, für betro ene AK-Mitglieder in

Afritz auf 20.000 Euro erhöht. Es dient

für Schadensfälle, die nicht von der Ver-

sicherung, von Spenden oder von Mitteln

des Kärntner Nothilfswerkes abgedeckt

werden. „Die Soforthilfe ist als erster

Tropfen auf den heißen Stein zu sehen,

das AK-Wohnbaudarlehen dient der lang-

fristigen Unterstützung“, erklärte Goach,

und betonte: „Ich weiß, dass Geld nicht

die verlorenen Habseligkeiten, persönli-

chen Wertgegenstände und auch nicht ein

Zuhause ersetzen können. Mit der nan-

ziellen Unterstützung möchten wir einen

kleinen Beitrag zur Erleichterung in dieser

schrecklichen Situation leisten.“ Ähnliche

Maßnahmen hatte die Arbeiterkammer

auch schon bei fatalen Katastrophen wie

dem letzten Mal beim Jahrhunderthoch-

wasser in Lavamünd 2012 oder davor 2003

in Vorderberg ergri en.

Steuerliche Fragen

Kosten, die nicht in anderer Form abge-

golten wurden, können bei der Arbeit-

nehmerveranlagung, der Steuererklärung,

geltend gemacht werden. Die Experten

der AK Kärnten waren bei einer Infor-

mationsveranstaltungen in der Gemeinde

vor Ort und standen Rede und Antwort.

Welche Kosten als außergewöhnliche Be-

lastung ohne Selbstbehalt berücksichtigt

werden können, haben wir auf den Seiten

21 und 22 zusammengefasst.

DARLEHEN