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Zahlungsdienstegesetz

¡

Haftung bei Verlust

Der Schaden, der durch Missbrauch

der NFC-Funktion entsteht, ist von

der kartenausgebenden Bank zu tra-

gen. Ausgenommen der Kunde geht

betrügerisch vor. Das Zahlungsdien-

stegesetz sieht nämlich nur einen

Missbrauchsfall bei Zahlungsme-

thoden, die mit persönlichen Sicher-

heitsmerkmalen (Bsp: PIN-Code)

versehen sind.

¡

Sorgfaltsp icht

Nichtsdestotrotz gilt die Sorgfalts-

p icht für alle Bankkarten. Diese

muss auch bei NFC-Karten einge-

halten werden. Ein fahrlässiger Um-

gang mit den neuen Karten kann zu

Haftung führen.

AK-Konsumentenschützerin Susanne Kißlinger

AK/Helge Bauer

Bezahlen wir in Zukunft mit

implantierten Chips?

Radio-frequency identi ca-

tion kurz RFID ist die Zu-

kun . Auch NFC basiert auf

der Technologie von RFID.

Doch was passiert, wenn der

Fortschritt zu weit und die

Technologie im wahrsten Sin-

ne des Wortes unter die Haut

geht. Schwedische Arbeitnehmer ha-

ben sich solch einen RFID-Chip im-

plantieren lassen – freiwillig. Neben

der Möglichkeit der Bezahlung, lassen

sich auch Türen ö nen, Handys ent-

sperren und Daten übertragen...

MINI-tipp

f

i

de.wikipedia.org/wiki/RFID

PROFI-tipp

Jeder Kunde, dem seit 2009 beim

Sperren seiner Kreditkarte ein Sper-

rentgelt verrechnet wurde, kann dies

zurückfordern. Durch Inkra treten

des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG)

darf eine Sperre sowie der Austausch

einer Kreditkarte nichts mehr kos-

ten. Insgesamt wurden laut AGB von

PayLife 17 Euro verlangt, wenn die

Kundin oder der Kunde den Verlust,

Diebstahl oder die Gefahr einer miss-

bräuchlichen Verwendung meldete.

Aber Achtung: Für die Zusendung

einer Papierrechnung darf PayLife

einen „Aufwandsersatz“ verlangen.

PayLife sieht dafür Gebühren in Höhe

von 1,10 Euro vor. Auch Verzugszin-

sen von zehn Prozent über dem jewei-

ligen Basiszinssatz der Nationalbank

(OeNB) sind erlaubt.

Konsumenten können

Sperrentgelt zurückfordern

damit mit der Karte nicht unendlich

o bezahlt werden kann. Zum Beispiel

muss der Karteninhaber ab fünf NFC-

Zahlungen auch den PIN (Personal Iden-

ti cation Number) eingeben, damit die

Legitimität des Inhabers bzw. Bezahlers

überprü wird.

Ungewollte Zahlung

Ein versehentliches Bezahlen soll laut

Payment Service Austria (Tochterunter-

nehmen der heimischen Banken) nicht

möglich sein, weil die Karte auf wenige

Zentimeter zum Terminal gehalten wer-

den muss. Im Vorbeigehen ist ein unge-

wollter Bezahlvorgang nicht möglich.

Zur zusätzlichen Überprüfung wird der

zu zahlende Betrag auch am Terminal

angezeigt.

f

i

www.girokonto.at/info/

euronet_bankomaten_standorte

58 Prozent der Österreicher gehen mehrmals pro

Monat zumBankomaten.

Ausdünnung der Bankomatnetze

Das Bankomatnetz in Österreich wird von

der Payment Service Austria (PSA) ver-

waltet – die Gesellscha gehört den Ban-

ken. Doch das Filial- und somit auch das

Bankomat-Netz wird immer mehr ausge-

dünnt. Es könnte die Strategie sein, das

eigene Bankomatnetz auszudünnen, um

Kosten zu sparen und Drittanbietern das

Feld zu überlassen, die Gebühren kassie-

ren. Statistiken über die Anzahl der Ban-

komaten der Payment Service Austria und

der Nationalbank bestätigen diesen Trend.

Bankomatgebühren: NeinDanke

Gesondert verre nete Bankspesen sind re tswidrig: In den Girokon-

toverträgen müssen jegli e Zusatzspesen bereits miteingere net sein.

Das Abheben von Geld am Bankomaten

ist in den meisten österreichischen Kon-

toverträgen schon inkludiert. Keine zu-

sätzlichen Gebühren werden verrechnet.

Immer wieder gab es Versuche für die

Einführung von Extra-Gebühren pro Ab-

hebung an Bankomaten. Einige regionale

Banken haben diese Zusatzspesen, wenn

bei einem Bankomat einer Fremdbank ab-

gehoben wird. Mitunter ist zu beobachten,

dass eine Bankomatgebühr für die Bar-

geldabhebung bei bankei-

genen Geldautoma-

ten verrechnet wird.

Das

Unternehmen

„Euronet“ führte im

Juli eine Transakti-

onsgebühr pro Banko-

matbehebung mit 1,95

Euro ein. Die Bankoma-

ten dieses Unternehmens

gehören aber nicht zum

allgemeinen österreichi-

schen Bankomatnetz, an

dem Ihre Hausbank betei-

ligt ist, sondern einem spe-

ziellen Anbieter (Drittanbieter).

Fotolia/lulu