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www.arbeiterkammer.atWelche Begünstigungen haben Eltern?
Achtung: Haben Sie mit Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner nicht mehr als 6
Monate im betreffenden Kalenderjahr zusammengelebt, zählt für die Ein-
kommensgrenze nur Ihr Vorjahreseinkommen für den Mehrkindzuschlag.
Sonderausgaben
Manche Sonderausgaben, die Sie für Ihr Kind bezahlen, können Sie
absetzen. Dazu zählen Ausgaben für Wohnraumschaffung und Wohn-
raumsanierung, Personenversicherungen und Kirchenbeiträge.
Mehr zum Thema Sonderausgaben erfahren Sie im Kapitel 3.
Außergewöhnliche Belastungen
Auch bei den außergewöhnlichen Belastungen haben Sie die Möglich-
keit, Ausgaben für Ihre Kinder bei der ANV berücksichtigen zu lassen.
Hierzu gehören z. B. die Kinderbetreuung, zwangsläufig auswärtige
Berufsausbildungen, Krankheitskosten oder Kosten einer Behinderung.
Welche Bestimmungen im Einzelnen dafür gelten und was außerge-
wöhnliche Belastungen sind, erfahren Sie in den Kapiteln 7 bis 9.
Entlastung für Alleinverdienende
Familien, in denen zumindest ein Elternteil wenig verdient, werden
steuerlich mit dem
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
entlastet. Er
steigt mit der Anzahl der Kinder. Um den AVAB zu bekommen, müssen
Sie 3 Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen für den AVAB
1
Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner haben für mind. ein Kind
mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf die Familienbeihilfe
2
Sie waren mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet, in einer
eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft
3
Die Einkünfte Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners betrugen im Kalen-
derjahr höchstens 6.000 Euro