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www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

Trifft Punkt 3 nicht zu, wird die automatische Veranlagung erst dann

durchgeführt, wenn Sie bis zum Ende des übernächsten Kalender­

jahres keine ANV beim Finanzamt abgeben.

Haben Sie den Steuerbescheid aufgrund der automatischen ANV

erhalten und bemerken, dass Sie noch Ausgaben geltend machen

können? Diese Ausgaben können Sie beim Finanzamt mit einer ANV

nachreichen, woraufhin ein neuer Bescheid ausgestellt wird.

Für die nachträgliche Einreichung haben Sie 5 Jahre Zeit.

Nachträgliche Ausgaben für Ihre ANV 2017 müssen Sie also bis

spätestens 31. Dezember 2022 einreichen.

Die automatische ANV gilt erstmalig für das Jahr 2016!

Was sonst noch wichtig ist

Die Negativsteuer

Sie erhalten die Negativsteuer, wenn von Ihrem Einkommen während

des Kalenderjahres Sozialversicherungsbeiträge bezahlt wurden und

Ihr Einkommen unter der Steuergrenze von 12.000 Euro liegt. Das kann

z. B. bei Lehrlingen und Teilzeitbeschäftigten der Fall sein.

Was bekommen Sie erstattet?

■■

50% der bezahlten Sozialversicherungsbeträge, max. 400 Euro jährlich

■■

Haben Sie auch Anspruch auf das Pendlerpauschale, erhöht sich die

Negativsteuer auf max. 500 Euro

■■

Sind Sie bereits pensioniert, steht Ihnen auch die Negativsteuer im

Ausmaß von 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge zu, ma-

ximal 110 Euro im Jahr. Achtung: Die Negativsteuer wird mit einer

allfälligen Ausgleichszulage gegengerechnet

Für Einkünfte aus einem freien Dienstvertrag oder Werkvertrag steht

Ihnen keine Negativsteuer zu.