11
www.arbeiterkammer.atNegativsteuer für Alleinverdienende und Alleinerziehende
Alleinerziehende und Alleinverdienende, die ein Einkommen von we-
niger als 12.000 Euro haben, erhalten zusätzlich den Alleinverdiener-
bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag als Negativsteuer ausbezahlt. Das gilt
auch für freie Dienstverträge, Werkverträge oder, wenn Sie überhaupt
kein Einkommen haben. Die Voraussetzungen für den Alleinverdiener-
und Alleinerzieherabsetzbetrag finden Sie in Kapitel 2.
Um die Negativsteuer erstattet zu bekommen, reicht es, die
ANV auszufüllen.
Der Freibetragsbescheid
Der Freibetragsbescheid enthält bestimmte Sonderausgaben, Wer-
bungskosten und außergewöhnliche Belastungen, die bei der ANV
berücksichtigt wurden. Der Freibetragsbescheid wird vom Finanzamt für
das übernächste Jahr erstellt – mit der ANV 2017 also für das Jahr 2019.
Gemeinsam mit dem Freibetragsbescheid erhalten Sie eine Mitteilung,
die Sie bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer pen-
sionsauszahlenden Stelle abgeben können. Damit kann bei der monat-
lichen Lohnverrechnung der Freibetrag bereits berücksichtigt werden.
Sie zahlen dadurch weniger Lohnsteuer und bekommen netto mehr
ausbezahlt.
Die Abgabe der Mitteilung über den Freibetrag bei
Ihrer gehalts- oder pensionsauszahlenden Stelle ist immer
freiwillig!
Der Freibetrag stellt lediglich eine vorläufige Maßnahme dar.
Bei der ANV für das betreffende Kalenderjahr müssen Sie die
tatsächlichen Ausgaben dennoch geltend machen.
Sind die tatsächlichen Sonderausgaben, Werbungskosten und außer-
gewöhnlichen Belastungen höher, können Sie sich über eine zusätzli-
che Gutschrift freuen. Sind Ihre tatsächlichen Ausgaben geringer als
im Freibetragsbescheid berücksichtigt, ist mit einer Nachzahlung zu
ANV: Was ist wichtig?