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Negativsteuer für Alleinverdienende und Alleinerziehende

Alleinerziehende und Alleinverdienende, die ein Einkommen von we-

niger als 12.000 Euro haben, erhalten zusätzlich den Alleinverdiener-

bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag als Negativsteuer ausbezahlt. Das gilt

auch für freie Dienstverträge, Werkverträge oder, wenn Sie überhaupt

kein Einkommen haben. Die Voraussetzungen für den Alleinverdiener-

und Alleinerzieherabsetzbetrag finden Sie in Kapitel 2.

Um die Negativsteuer erstattet zu bekommen, reicht es, die

ANV auszufüllen.

Der Freibetragsbescheid

Der Freibetragsbescheid enthält bestimmte Sonderausgaben, Wer-

bungskosten und außergewöhnliche Belastungen, die bei der ANV

berücksichtigt wurden. Der Freibetragsbescheid wird vom Finanzamt für

das übernächste Jahr erstellt – mit der ANV 2017 also für das Jahr 2019.

Gemeinsam mit dem Freibetragsbescheid erhalten Sie eine Mitteilung,

die Sie bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer pen-

sionsauszahlenden Stelle abgeben können. Damit kann bei der monat-

lichen Lohnverrechnung der Freibetrag bereits berücksichtigt werden.

Sie zahlen dadurch weniger Lohnsteuer und bekommen netto mehr

ausbezahlt.

Die Abgabe der Mitteilung über den Freibetrag bei

Ihrer gehalts- oder pensionsauszahlenden Stelle ist immer

freiwillig!

Der Freibetrag stellt lediglich eine vorläufige Maßnahme dar.

Bei der ANV für das betreffende Kalenderjahr müssen Sie die

tatsächlichen Ausgaben dennoch geltend machen.

Sind die tatsächlichen Sonderausgaben, Werbungskosten und außer-

gewöhnlichen Belastungen höher, können Sie sich über eine zusätzli-

che Gutschrift freuen. Sind Ihre tatsächlichen Ausgaben geringer als

im Freibetragsbescheid berücksichtigt, ist mit einer Nachzahlung zu

ANV: Was ist wichtig?