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Höherstufung und Herabstufung:

Verlegt eine Fluglinie einen Gast in eine höhere Klasse

als die gebuchte, so darf sie dafür keinerlei Aufschlag

oder Zuzahlung verlangen. Erfolgt die Beförderung in

einer niedrigeren Klasse, müssen Entschädigungen

zwischen 30 % und 75 % des Ticketpreises von der

Fluglinie bezahlt werden.

Verpflichtung der Fluglinien

zur Information der Fluggäs-

te über ihre Rechte

Bei der Abfertigung muss ein klar lesbarer Hinweis mit

folgendem Wortlaut für die Fluggäste deutlich sichtbar

angebracht sein: „Wenn Ihnen die Beförderung verwei-

gert wird oder wenn Ihr Flug annulliert wird oder um

mindestens zwei Stunden verspätet ist, verlangen Sie

am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig schriftliche

Auskunft über Ihre Rechte, insbesondere über Aus-

gleichs- und Unterstützungsleistungen.“

Das Luftfahrtunternehmen ist verpflichtet, allen be­

troffenen Passagieren einen schriftlichen Hinweis

auszuhändigen, in dem die Regeln für Ausgleichs- und

Unterstützungsleistungen gemäß der Verordnung dar-

gelegt werden. Bei blinden oder sehbehinderten Perso-

nen sind die Bestimmungen durch den Einsatz geeigne-

ter alternativer Mittel anzuwenden.

AK

Infoservice

Die Anwendung des Rücktrittsrechtes vom

Flug bereits bei einer Verspätung von 5 Stun-

den ist bei Pauschalreisen problematisch,

da aufgrund dieser Verordnung lediglich der

anteilige Ticketpreis erstattet wird.