Höherstufung und Herabstufung:
Verlegt eine Fluglinie einen Gast in eine höhere Klasse
als die gebuchte, so darf sie dafür keinerlei Aufschlag
oder Zuzahlung verlangen. Erfolgt die Beförderung in
einer niedrigeren Klasse, müssen Entschädigungen
zwischen 30 % und 75 % des Ticketpreises von der
Fluglinie bezahlt werden.
Verpflichtung der Fluglinien
zur Information der Fluggäs-
te über ihre Rechte
Bei der Abfertigung muss ein klar lesbarer Hinweis mit
folgendem Wortlaut für die Fluggäste deutlich sichtbar
angebracht sein: „Wenn Ihnen die Beförderung verwei-
gert wird oder wenn Ihr Flug annulliert wird oder um
mindestens zwei Stunden verspätet ist, verlangen Sie
am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig schriftliche
Auskunft über Ihre Rechte, insbesondere über Aus-
gleichs- und Unterstützungsleistungen.“
Das Luftfahrtunternehmen ist verpflichtet, allen be
troffenen Passagieren einen schriftlichen Hinweis
auszuhändigen, in dem die Regeln für Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen gemäß der Verordnung dar-
gelegt werden. Bei blinden oder sehbehinderten Perso-
nen sind die Bestimmungen durch den Einsatz geeigne-
ter alternativer Mittel anzuwenden.
AK
Infoservice
Die Anwendung des Rücktrittsrechtes vom
Flug bereits bei einer Verspätung von 5 Stun-
den ist bei Pauschalreisen problematisch,
da aufgrund dieser Verordnung lediglich der
anteilige Ticketpreis erstattet wird.