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Wählt der Fluggast statt der Erstattung die anderweitige

Beförderung und wird diese innerhalb bestimmter Fristen

(zwischen 2 und 4 Stunden je nach Entfernung) angebo-

ten, so können die Ausgleichszahlungen um 50 % gekürzt

werden.

Flugannullierung

Erstattung des Flugpreises

binnen 7 Tagen sowie ge-

gebenenfalls einen erforderlichen Rückflug zum ersten

Abflugort oder anderweitige Beförderung zum Endziel

unter vergleichbaren Reisebedingungen.

Betreuungsleistungen

(Mahlzeiten und Erfrischungen

in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, allenfalls

Hotelunterbringung und der Transfer dorthin, zwei

unentgeltliche Telefongespräche oder Telefaxe oder

E-mails).

Eine

Ausgleichszahlung

von

a) 250 Euro bei allen Flügen bis zu einer Entfernung von

1.500 km.

b) 400 Euro bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über

eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen

anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500

und 3.500 km.

c) 600 Euro bei allen übrigen Flügen.

Wählt der Fluggast statt der Erstattung die anderweitige

Beförderung und wird diese innerhalb bestimmter Fristen

(zwischen 2 und 4 Stunden je nach Entfernung) angebo-

ten, so können die Ausgleichszahlungen um 50 % gekürzt

werden.

Eine Ausgleichszahlung erfolgt nicht bei:

Information über den Entfall mindestens zwei Wochen

vor Abflug.

Information über den Entfall zwischen 2 Wochen und 7

Tagen vor Abflug und Abflug der Ersatzmaschine nicht

mehr als 2 Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit

bzw. Ankunft nicht mehr als 4iStunden nach der ge-

planten Ankunftszeit.