Wählt der Fluggast statt der Erstattung die anderweitige
Beförderung und wird diese innerhalb bestimmter Fristen
(zwischen 2 und 4 Stunden je nach Entfernung) angebo-
ten, so können die Ausgleichszahlungen um 50 % gekürzt
werden.
Flugannullierung
Erstattung des Flugpreises
binnen 7 Tagen sowie ge-
gebenenfalls einen erforderlichen Rückflug zum ersten
Abflugort oder anderweitige Beförderung zum Endziel
unter vergleichbaren Reisebedingungen.
Betreuungsleistungen
(Mahlzeiten und Erfrischungen
in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, allenfalls
Hotelunterbringung und der Transfer dorthin, zwei
unentgeltliche Telefongespräche oder Telefaxe oder
E-mails).
Eine
Ausgleichszahlung
von
a) 250 Euro bei allen Flügen bis zu einer Entfernung von
1.500 km.
b) 400 Euro bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über
eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen
anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500
und 3.500 km.
c) 600 Euro bei allen übrigen Flügen.
Wählt der Fluggast statt der Erstattung die anderweitige
Beförderung und wird diese innerhalb bestimmter Fristen
(zwischen 2 und 4 Stunden je nach Entfernung) angebo-
ten, so können die Ausgleichszahlungen um 50 % gekürzt
werden.
Eine Ausgleichszahlung erfolgt nicht bei:
Information über den Entfall mindestens zwei Wochen
vor Abflug.
Information über den Entfall zwischen 2 Wochen und 7
Tagen vor Abflug und Abflug der Ersatzmaschine nicht
mehr als 2 Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit
bzw. Ankunft nicht mehr als 4iStunden nach der ge-
planten Ankunftszeit.