Previous Page  2 / 6 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 2 / 6 Next Page
Page Background

AK

Infoservice

Seit 17. Februar 2005 gilt die EU-Verordnung Nr.i261/2004

sowohl für Linien- als auch für Charterflüge und Pauschal-

reisen. Die Rechte von Flugpassagieren sollen dadurch in

Fällen von Überbuchungen, Annullierungen und längeren

Verspätungen von Flügen erheblich verbessert werden.

Die EU-Verordnung gilt für:

Fluggäste, die von einem Mitgliedstaat der EU ihren

Flug antreten

Fluggäste, die aus einem Drittstaat einen Flug in die

EU antreten, wenn es sich um eine Fluglinie eines Mit-

gliedstaates handelt.

Überbuchung

Erstattung des Flugpreises

binnen sieben Tagen so-

wie gegebenenfalls einen erforderlichen Rückflug zum

ersten Abflugort oder anderweitige Beförderung zum

Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen.

Betreuungsleistungen

(Mahlzeiten und Erfrischungen

in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, allenfalls

Hotelunterbringung und der Transfer dorthin, zwei

unentgeltliche Telefongespräche oder Telefaxe oder

E-mails).

Eine

Ausgleichszahlung

von

a) 250 Euro bei allen Flügen bis zu einer Entfernung

von 1.500 km.

b) 400 Euro bei allen innergemeinschaftlichen Flügen

über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei

allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen

1.500 und 3.500 km.

c) 600 Euro bei allen übrigen Flügen.

Rechte für

Flugpassagiere