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Infoservice
Seit 17. Februar 2005 gilt die EU-Verordnung Nr.i261/2004
sowohl für Linien- als auch für Charterflüge und Pauschal-
reisen. Die Rechte von Flugpassagieren sollen dadurch in
Fällen von Überbuchungen, Annullierungen und längeren
Verspätungen von Flügen erheblich verbessert werden.
Die EU-Verordnung gilt für:
Fluggäste, die von einem Mitgliedstaat der EU ihren
Flug antreten
Fluggäste, die aus einem Drittstaat einen Flug in die
EU antreten, wenn es sich um eine Fluglinie eines Mit-
gliedstaates handelt.
Überbuchung
Erstattung des Flugpreises
binnen sieben Tagen so-
wie gegebenenfalls einen erforderlichen Rückflug zum
ersten Abflugort oder anderweitige Beförderung zum
Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen.
Betreuungsleistungen
(Mahlzeiten und Erfrischungen
in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, allenfalls
Hotelunterbringung und der Transfer dorthin, zwei
unentgeltliche Telefongespräche oder Telefaxe oder
E-mails).
Eine
Ausgleichszahlung
von
a) 250 Euro bei allen Flügen bis zu einer Entfernung
von 1.500 km.
b) 400 Euro bei allen innergemeinschaftlichen Flügen
über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei
allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen
1.500 und 3.500 km.
c) 600 Euro bei allen übrigen Flügen.
Rechte für
Flugpassagiere