Was ist ein Pflichtpraktikum?
Das Pflichtpraktikum ist eine verpflichtende Ergänzung
zur Schulausbildung. Schülerinnen und Schüler eignen
sich während der Ferien in einem Betrieb bestimmte
Kenntnisse und Fertigkeiten an.
Ein Pflichtpraktikum ist ein Ausbildungsverhältnis, in der
Regel aber kein Arbeitsverhältnis. Viele Firmen zahlen
eine Art Taschengeld. Ein Anspruch auf Entgelt besteht
jedoch nicht.
Was ist Ferialarbeit?
Schülerinnen und Schüler, genauso wie Studierende,
arbeiten in den Ferien, um Geld zu verdienen.
In der Regel liegt ein Arbeitsvertrag vor. Das bedeutet:
Die Ferialarbeitenden sind weisungsgebunden, in die
betriebliche Organisation eingegliedert und müssen die
Arbeitszeiten einhalten.
IMPRESSUM: Herausgeber, Medieninhaber und Verleger:
Arbeiterkammer
Kärnten,
9021 Klagenfurt am Wörthersee, Bahnhofplatz 3,
Autorin: Mag
. Brigitte Einfalt
/AK
Wien
,
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©fotolia.com, Druck: Satz&Druck Team, Stand: 01/2017