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Was ist ein Pflichtpraktikum?

Das Pflichtpraktikum ist eine verpflichtende Ergänzung

zur Schulausbildung. Schülerinnen und Schüler eignen

sich während der Ferien in einem Betrieb bestimmte

Kenntnisse und Fertigkeiten an.

Ein Pflichtpraktikum ist ein Ausbildungsverhältnis, in der

Regel aber kein Arbeitsverhältnis. Viele Firmen zahlen

eine Art Taschengeld. Ein Anspruch auf Entgelt besteht

jedoch nicht.

Was ist Ferialarbeit?

Schülerinnen und Schüler, genauso wie Studierende,

arbeiten in den Ferien, um Geld zu verdienen.

In der Regel liegt ein Arbeitsvertrag vor. Das bedeutet:

Die Ferialarbeitenden sind weisungsgebunden, in die

betriebliche Organisation eingegliedert und müssen die

Arbeitszeiten einhalten.

IMPRESSUM: Herausgeber, Medieninhaber und Verleger:

Arbeiterkammer

Kärnten,

9021 Klagenfurt am Wörthersee, Bahnhofplatz 3,

Autorin: Mag

. Brigitte Einfalt

/AK

Wien

,

Foto:

contrastwerkstatt

©fotolia.com

, Druck: Satz&Druck Team, Stand: 01/2017