Freier Dienstvertrag
Bei einem Freien Dienstvertrag verpflichten Sie sich,
Leistungen für eine andere Person zu erbringen.
Was sind die wichtigsten Merkmale eines Freien
Dienstvertrages?
Die persönliche Abhängigkeit von freien Dienst
nehmerinnen und freien Dienstnehmern ist, wenn
überhaupt, nur schwach ausgeprägt
In der Regel gibt es die Möglichkeit, sich vertreten
zu lassen
Freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer
übernehmen keine Erfolgsgarantie
Und sie sind nicht in die Organisation der Auftrag
geberin oder des Auftraggebers eingegliedert
Arbeitsrechtliche Gesetze gelten in der Regel nicht bei
einem freien Dienstvertrag. Daher haben freie Dienst
nehmerinnen bzw. freie Dienstnehmer z. B. keinen
gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder das
Weiterbezahlen des Entgelts, wenn sie krank sind.
Die Unterscheidung zwischen Arbeitsvertrag
und freiem Dienstvertrag ist in der Praxis oft
schwierig. Setzen Sie sich im Zweifel mit Ihrer
Arbeiterkammer in Verbindung!
Werkvertrag
Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich eine Person,
ein Werk für eine andere Person herzustellen. Die
Person, die das Werk herstellt, nennt man Werkunter
nehmerin bzw. Werkunternehmer. Die Person, die den
Auftrag erteilt, ist die Werkbestellerin bzw. der Werkbe
steller.