Beispielsweise haben freie Dienstnehmerinnen bzw. freie
Dienstnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahl
ten Urlaub.
Arbeitsvertrag
Bei einem Arbeitsvertrag verpflichten Sie sich, eine
Arbeitsleistung zu erbringen. Auf der anderen Seite legt
sich Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber fest, dafür
das vereinbarte Entgelt zu zahlen.
Der Arbeitsvertrag ist ein zweiseitig verbindlicher Ver
trag. Das heißt, beide Seiten haben Rechte und Pflich
ten. Diese Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberseite regelt der Arbeitsvertrag. Konkret enthält
er alle Punkte, die nicht schon durch das Gesetz oder den
Kollektivvertrag zwingend festgelegt sind.
Was sind die wichtigsten Merkmale eines Arbeits
vertrages?
Die persönliche Abhängigkeit: Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer müssen sich an Weisungen halten
Die persönliche Arbeitspflicht
Es wird Arbeitsleistung auf Zeit erbracht, und kein
bestimmter Erfolg garantiert
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in die
Organisation des Betriebes eingegliedert
Die Arbeitsmittel stellt die Arbeitgeberseite zur
Verfügung
Braucht ein Arbeitsvertrag eine bestimmte Form?
Normalerweise nein. Ein Arbeitsvertrag kann schriftlich
oder mündlich abgeschlossen werden.
In der Praxis formuliert meistens die Arbeitgeberseite den
Arbeitsvertrag, und Sie unterschreiben ihn. Lesen Sie Ih
ren Arbeitsvertrag daher genau durch. Es ist wichtig, dass
Sie alle Bestimmungen verstehen. Unterschreiben Sie den
Vertrag nur, wenn Sie mit allem einverstanden sind.
AK
Infoservice