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Beispielsweise haben freie Dienstnehmerinnen bzw. freie

Dienstnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahl­

ten Urlaub.

Arbeitsvertrag

Bei einem Arbeitsvertrag verpflichten Sie sich, eine

Arbeitsleistung zu erbringen. Auf der anderen Seite legt

sich Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber fest, dafür

das vereinbarte Entgelt zu zahlen.

Der Arbeitsvertrag ist ein zweiseitig verbindlicher Ver­

trag. Das heißt, beide Seiten haben Rechte und Pflich­

ten. Diese Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberseite regelt der Arbeitsvertrag. Konkret enthält

er alle Punkte, die nicht schon durch das Gesetz oder den

Kollektivvertrag zwingend festgelegt sind.

Was sind die wichtigsten Merkmale eines Arbeits­

vertrages?

Die persönliche Abhängigkeit: Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer müssen sich an Weisungen halten

Die persönliche Arbeitspflicht

Es wird Arbeitsleistung auf Zeit erbracht, und kein

bestimmter Erfolg garantiert

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in die

Organisation des Betriebes eingegliedert

Die Arbeitsmittel stellt die Arbeitgeberseite zur

Verfügung

Braucht ein Arbeitsvertrag eine bestimmte Form?

Normalerweise nein. Ein Arbeitsvertrag kann schriftlich

oder mündlich abgeschlossen werden.

In der Praxis formuliert meistens die Arbeitgeberseite den

Arbeitsvertrag, und Sie unterschreiben ihn. Lesen Sie Ih­

ren Arbeitsvertrag daher genau durch. Es ist wichtig, dass

Sie alle Bestimmungen verstehen. Unterschreiben Sie den

Vertrag nur, wenn Sie mit allem einverstanden sind.

AK

Infoservice