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Vereinbarungen über die Rückzahlung von Aus­

bildungskosten oder Konkurrenzklauseln sind

erlaubt. Stimmen Sie solchen Vereinbarungen

nicht zu, wenn Sie sie nicht wollen.

Was ist ein Dienstzettel?

Im Dienstzettel sind alle wesentlichen Rechte und

Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag aufgelistet. Ihre

Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen einen

Dienstzettel ausstellen.

Der Dienstzettel ist besonders wichtig, da Sie keinen

Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben.

Er dient zur Beweissicherung.

Kein Dienstzettel ist erforderlich, wenn Sie einen schrift­

lichen Arbeitsvertrag bekommen, der alle Angaben

eines Dienstzettels enthält.

Das Gesetz schreibt genau vor, welche Angaben in

einem Dienstzettel stehen müssen.

Auf

www.arbeiterkammer.at/service/musterbriefe

finden

Sie in der Rubrik Arbeit und Recht einen Musterdienst­

zettel.

Achten Sie darauf, dass der Dienstzettel alle

mündlichen Vereinbarungen enthält. Enthält

der Dienstzettel Fehler, wie z. B. ein niedri­

geres Gehalt als mündlich vereinbart? Dann

schicken Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem

Arbeitgeber einen eingeschriebenen Brief und

ersuchen Sie um Richtigstellung. So zeigen

Sie, dass Sie mit bestimmten Inhalten des

Dienstzettels nicht einverstanden sind.

Was können Sie tun, wenn Sie keinen Dienstzettel

erhalten?

Fordern Sie Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber

mit einem eingeschriebenen Brief auf, Ihnen einen

Dienstzettel innerhalb einer bestimmten Frist aus­

zustellen. Bekommen Sie ihn dennoch nicht, können

Sie beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.