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AK

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LEIHARBEIT: ARBEITNEHMER ZWEITER KLASSE?!

Auswirkungen von Leiharbeit auf betrieblicher Ebene

Betriebe greifen immer öfter auf Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter zu-

rück. Deshalb ist es wichtig, die Rechte und Benachteiligungen dieser

Personengruppe näher zu beleuchten und die Auswirkungen auf betrieb-

licher Ebene anzuschauen.

Inhalt:

n

Was ist Leiharbeit?

n

Gesetzliche Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung – Auswirkungen

auf Betriebe, Konsequenzen für die Betriebsratsarbeit

n

Rechte der Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer im Ver- und

Entleiherbetrieb

n

Kollektivvertrag und Leiharbeit

n

Rechte des Betriebsrates zur Interessenvertretung im Entleiherbetrieb

n

Möglichkeiten des Betriebsrats, Leiharbeit einzudämmen und in feste

Arbeitsverhältnisse umzuwandeln

n

Betriebsvereinbarungen zur Leiharbeit

Termin:

21. März 2017

Zeit:

9:00 – 16:30 Uhr

Ort:

Hafnersee

Referent/Referentin der Arbeiterkammer Kärnten

Anmeldeschluss:

21. Feber 2017

ARBEITSRECHT, SOZIALRECHT