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und können steuerlich berücksichtigt werden. Zu den Sonderausgaben
zählen z. B. Ausgaben für Wohnraumschaffung oder Wohnraumsanie-
rung, Spenden oder eine freiwillige Weiterversicherung. Die aktuellen
Bestimmungen zu den Sonderausgaben finden Sie im Kapitel 3.
Werbungskosten
Werbungskosten sind Ausgaben, die in direktem Zusammenhang
mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen oder durch diese verursacht
werden. Dazu gehören z. B. Fortbildungskosten, Fachliteratur oder
das Pendlerpauschale. Welche Werbungskosten Sie berücksichtigen
können, lesen Sie in den Kapiteln 4 bis 6.
Zufluss- und Abflussprinzip
Einnahmen und Ausgaben fallen in jenes Kalenderjahr, in dem sie
tatsächlich erhalten bzw. bezahlt wurden. Müssen Sie z. B. ein aus
stehendes Gehalt einklagen, wird es erst in dem Jahr versteuert, in
dem Sie die Zahlung bekommen haben. Hatten Sie z. B. hohe Wer-
bungskosten, dann sind diese auch in dem Jahr abschreibbar,
in dem Sie diese bezahlt haben.
Es gibt
2 Ausnahmen
von dieser Regel:
1
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die bis zum 15. Jänner
zufließen, zählen noch zum Vorjahr
2
Pensionen und Zahlungen aus einem Insolvenzverfahren werden steu-
erlich dem Jahr zugerechnet, in dem der Anspruch entstanden ist. Be-
kommen Sie Ihr Geld zu einem späteren Zeitpunkt, und Sie haben be-
reits einen Steuerbescheid für das betreffende Kalenderjahr erhalten,
wird Ihr Steuerbescheid für das betreffende Jahr korrigiert: Die Höhe
der Lohnsteuer wird bei diesen Zahlungen im Nachhinein neu ermittelt.
Tag- und Nächtigungsgelder im Ausland
Sie möchten eine Dienstreise ins Ausland bei der ANV abschreiben?
Welche Rahmenbedingungen dafür gelten, lesen Sie im Kapitel 5.
Hier sehen Sie, wie hoch die Tag- und Nächtigungsgelder für die
einzelnen Länder sind.




