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www.arbeiterkammer.at

Anhang

und können steuerlich berücksichtigt werden. Zu den Sonderausgaben

zählen z. B. Ausgaben für Wohnraumschaffung oder Wohnraumsanie-

rung, Spenden oder eine freiwillige Weiterversicherung. Die aktuellen

Bestimmungen zu den Sonderausgaben finden Sie im Kapitel 3.

Werbungskosten

Werbungskosten sind Ausgaben, die in direktem Zusammenhang

mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen oder durch diese verursacht

werden. Dazu gehören z. B. Fortbildungskosten, Fachliteratur oder

das Pendlerpauschale. Welche Werbungskosten Sie berücksichtigen

können, lesen Sie in den Kapiteln 4 bis 6.

Zufluss- und Abflussprinzip

Einnahmen und Ausgaben fallen in jenes Kalenderjahr, in dem sie

tatsächlich erhalten bzw. bezahlt wurden. Müssen Sie z. B. ein aus­

stehendes Gehalt einklagen, wird es erst in dem Jahr versteuert, in

dem Sie die Zahlung bekommen haben. Hatten Sie z. B. hohe Wer-

bungskosten, dann sind diese auch in dem Jahr abschreibbar,

in dem Sie diese bezahlt haben.

Es gibt

2 Ausnahmen

von dieser Regel:

1

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die bis zum 15. Jänner

zufließen, zählen noch zum Vorjahr

2

Pensionen und Zahlungen aus einem Insolvenzverfahren werden steu-

erlich dem Jahr zugerechnet, in dem der Anspruch entstanden ist. Be-

kommen Sie Ihr Geld zu einem späteren Zeitpunkt, und Sie haben be-

reits einen Steuerbescheid für das betreffende Kalenderjahr erhalten,

wird Ihr Steuerbescheid für das betreffende Jahr korrigiert: Die Höhe

der Lohnsteuer wird bei diesen Zahlungen im Nachhinein neu ermittelt.

Tag- und Nächtigungsgelder im Ausland

Sie möchten eine Dienstreise ins Ausland bei der ANV abschreiben?

Welche Rahmenbedingungen dafür gelten, lesen Sie im Kapitel 5.

Hier sehen Sie, wie hoch die Tag- und Nächtigungsgelder für die

einzelnen Länder sind.