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Infoservice
Die Arbeitgeberseite muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres
den L 16 an das Finanzamt schicken. Wenn Sie einen FinanzOnline-
Zugang haben, können Sie den L 16 auch über diesen Weg erhalten.
Freibetrag
Im Gegensatz zum Absetzbetrag verringert ein Freibetrag nicht die
Steuer, die Sie zahlen müssen, sondern nur die Bemessungsgrundlage.
Von der Bemessungsgrundlage wird die tatsächliche Höhe der Steuer
errechnet. Daher wirkt sich der Freibetrag je nach Einkommenshöhe
unterschiedlich stark aus.
Zu den Freibeträgen gehören Sonderausgaben, Werbungskosten und
außergewöhnliche Belastungen.
Liegt Ihr Einkommen unter der Steuergrenze, wirken sich
Freibeträge überhaupt nicht aus.
Gehalt oder Lohn
Beide Wörter bezeichnen das Entgelt, mit dem Arbeitnehmerinnen bzw.
Arbeitnehmer für ihre geleistete Arbeit entlohnt werden. Die Bezeich-
nung hat keine steuerrechtliche Relevanz.
Kind im Steuerrecht – wichtige Voraussetzungen
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Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner haben für dieses Kind mehr
als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe, oder
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Ihnen steht für dieses Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr der
Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB) zu
Partnerschaft im Steuerrecht – folgende Partnerschaften werden
im Steuerrecht berücksichtigt
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Die Ehe
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Die eingetragene Partnerschaft
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Die Lebensgemeinschaft, wenn Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem
Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und mindestens
ein Kind im steuerrechtlichen Sinn haben
Sonderausgaben
Sonderausgaben sind Ausgaben, die dem privaten Bereich zuge
schrieben werden. Diese im Einkommensteuergesetz vollständig
aufgezählten Ausgaben werden vom Staat aber ausdrücklich gefördert




