Pflegeregress abgeschafft
Seit der Einführung im Juli 2012 ist die AK
vehement gegen den unsozialen Pflegeregress
aufgetreten. Umso erfreulicher war, dass die
Landesregierung die Zuzahlungspflicht für An-
gehörige im April des Vorjahres wieder abge-
schafft hat. In offenen Verfahren, die aufgrund
von Einsprüchen eingeleitet worden waren, ha-
ben die AK-ExpertInnen die Betroffenen bera-
ten, um eine möglichst sozial verträgliche Lö-
sung zu finden.
Sperrvertrag für den Zukunftsfonds
Einen Sperrvertrag für den Zukunftsfonds ha-
ben im Februar alle Sozialpartner unterzeich-
net: Ziel war es die letzte bedeutende Wertre-
serve des Bundeslandes Kärnten mit einem
Kernkapital von 500 Millionen Euro vor dem di-
rekten Zugriff der Politik zu schützen. Nur die
Erträge aus dem Kernvermögen seien in nach-
haltig wirksame strategische Projekte zu inve-
stieren, die zu Wirtschaftswachstum und positi-
ven Beschäftigungseffekten führen, heißt es in
dem Vertrag.
Memorandum an die neue Regierung
Unter dem Titel „Gerechtigkeit muss sein“ hat
die AK ihre Vorschläge an die neue Landesre-
gierung zur Verbesserung der Lage der Arbeit-
nehmerInnen in Kärnten zusammengefasst. Vor
dem Hintergrund hoher Arbeitslosigkeit, Ar-
mutsgefährdung, geringer Kaufkraft und Ab-
wanderung appellierte die AK an Regierung und
Landtag alle erforderlichen Gegenmaßnahmen
zu ergreifen. Kernpunkte des AK-Programmes
sind die Schaffung von Arbeitsplätzen, bessere
Berufschancen für Frauen und ältere Arbeitneh-
merInnen, die Senkung der Lebenshaltungs-
und Wohnkosten sowie der Ausbau der berufli-
chen Aus- und Weiterbildung, um das Risiko,
arbeitslos zu werden, zu verringern. Eine
wesentliche Forderung dabei war auch die
Einrichtung eines Soforthilfefonds des Landes
für ArbeitnehmerInnen bei einer Insolvenz des
Arbeitgebers. Ein Pauschalbetrag soll als Über-
brückung bis zur Zahlung aus dem Insolvenz-
Entgelt-Fonds helfen, die notwendigsten Le-
benshaltungskosten abzudecken.
Kärnten hinkt bei Einkommen hinterher
Die KärntnerInnen verdienen weniger als die
RestösterreicherInnen. Das ist das Ergebnis
der AK-Studie, die sich mit den Löhnen und
Gehältern im Jahr 2011 befasst hatte und im
Mai 2013 veröffentlich wurde. Daraus geht her-
vor, dass die KärntnerInnen um über vier Pro-
zent weniger als die ArbeitnehmerInnen in
Restösterreich verdienten – und das bei stän-
dig steigenden Belastungen und hoher Infla-
tion. Gravierend waren die Unterschiede auch
nach wie vor wenn man die Einkommen von
Frauen denen von Männern gegenüberstellt.
Kärntnerinnen erarbeiteten sich 2011 durch-
schnittlich 1.688 Euro, Männer hingegen 2.552
Euro monatlich. Ganzjährig vollzeitbeschäftigte
Frauen in Kärnten verdienten ein um 22,5 Pro-
zent geringeres Bruttogehalt als Männer.
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POLITISCHER BERICHT
Die Sozialpartner sperrten mit ihren Unterschriften den Zu-
kunftsfonds als letzte bedeutende Wertreserve.
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