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tipp 02/16

k aernten.arbeiterk

ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

Arbeit & Recht

KONSUMENT

Bildung

Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

AK-Konsumentenschützer Michael Tschamer

AK/Helge Bauer

Broschüre bestellen

Die Broschüre „Betriebskos-

ten: Wir blicken durch!“ ist

die Fibel für Mieter, um et-

liche Euro bei den Betriebs-

kosten zurückzuholen.

Wohnrechtsberater

Fragen, ob ich vom Mietvertrag zu-

rücktreten kann oder welche Be-

triebskosten ich zahlen muss, können

mit Hilfe des Rechners „Wohnrechts-

berater“ beantwortet werden. Einfach

reinklicken und ausprobieren.

MINI-tipp

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Bestelltelefon: 050 477 - 2553

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kaernten.arbeiterkammer.at/rechner

PROFI-tipp

Jeder Mieter bzw. jeder Wohnungs-

eigentümer hat das Recht auf Über-

mittlung der Betriebskostenabrech-

nung bis 30.6. des Folgejahres. Die

Abrechnung muss schlüssig und

nachvollziehbar sein. Auch eine Ein-

sichtnahme in die Originalbelege

und die Zusendung der Kopien gegen

Kostenersatz zählen zu ihrem Recht.

Wird eine Abrechnung nicht „gehörig

gelegt“, so hat der Mieter bzw. Woh-

nungseigentümer die Möglichkeit,

schriftlich Einwendungen zu erheben.

Diese Einwendungen müssen inner-

halb von sechs Monaten nach Erhalt

der Abrechnung erfolgen. Diese Frist

gilt ebenso bei Einwendungen gegen

Heiz- und Warmwasserkostenabrech-

nungen, andernfalls sind die Abrech-

nungen als genehmigt anzusehen.

Betriebskostenabrechnung:

Beharren Sie auf Ihr Recht

Auch heuer wird das Angebot der Arbei-

terkammer Kärten, die Betriebskostenab-

rechnungen zu prüfen, gut angenommen.

Bis dato fanden über 450 Beratungen statt.

Ein Großteil der Ratsuchenden nahm heu-

er erstmals das Angebot wahr, sich unter

Anleitung von Expertinnen und Experten

der Arbeiterkammer über die häufig sehr

komplexen und unübersichtlich gestal-

teten Betriebskostenabrechnungen einen

Überblick zu verschaffen.

Wohnungseigentümer imVormarsch

Vor allem viele Wohnungseigentümer

nahmen das Service wahr, um ihre Ab-

rechnungen prüfen zu lassen. Bei Woh-

nungseigentumsanlagen können jedoch

sämtliche Aufwendungen für Gemein-

schaftseigentum in die Abrechnungen

aufgenommen werden. Diese Kosten kön-

Betriebskosten-Check läuft:

Bereits 450 Mieter beraten

Nach erfolgreicher Zwischenbilanz bleibt noch Zeit, um seine Betriebs-,

Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung überprüfen zu lassen.

nen imVerhältnis zu den Mietwohnungen

schwer miteinander verglichen werden.

Heiz- undWarmwasserkostenabrechnung

Viele Wohnungsnutzer erhielten neben

der Betriebskostenabrechnung zeitgleich

ihre Heiz- und Warmwasserkostenab-

rechnungen, die hinsichtlich des Heizkos-

tenabrechnungsgesetzes zu prüfen sind.

Die Umstellung von Verdunster-Heizkos-

tenverteiler auf elektronische sowie deren

Messwertablesung per Funk wirft für viele

Wärmebezieher neue Fragen auf.

Noch Fragen zu Ihrer Abrechnung?

Vereinbaren Sie gleich einen persönlichen

Beratungstermin. Die Aktion Betriebskos-

tencheck läuft noch bis 29. Juli 2016.

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Terminvereinbarung: 050 477-6000

fotolia/ Khorzhevska

Wir blicken durch!