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tipp 02/16

k aernten.arbeiterk

ammer.at

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Neue Regeln für das

Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeldkonto beendet für Eltern die Ungleichheit

zwischen kurzen und langen Pauschalvarianten.

Nach mehr als zweijähriger Verhand-

lungsdauer kommt es zu einer umfas-

senden Reform des Kinderbetreuungs-

geldes (KBG). Mit der Novelle wird das

sogenannte Kinderbetreuungsgeldkonto

(KBG-Konto) eingeführt. Dieses gilt für

alle Eltern, deren Kinder ab dem 1.3.2017

geboren werden. Das einkommensabhän-

gige Kinderbetreuungsgeld bleibt grund-

sätzlich in seiner bisherigen Form beste-

hen und wird angepasst.

Ungleichbehandlung beseitigt

Die bisherigen vier Pauschalvarianten

des KBG werden nun zu einem Konto

verschmolzen, das für alle Bezieherin-

nen unabhängig von der gewählten Leis-

tungsdauer einen gleich hohen Gesamt-

betrag vorsieht. Bisher war das nicht der

Fall: Eltern, die ein Kurzmodell wählten,

erhielten bis zu 1.696 Euro weniger als

jene Eltern, die sich für die längste Pau-

schalvariante entschieden hatten. Diese

Ungleichbehandlung wird nun beseitigt:

Eltern sollen in Zukunft einen gleich ho-

hen Gesamtbetrag von 15.449,28 Euro

erhalten, unabhängig von der gewählten

Bezugsdauer.

Das Konto imDetail

Eltern können die Bezugsdauer des KBG

künftig innerhalb einer bestimmten Zeit-

spanne - berechnet ab der Geburt - flexi-

bel wählen. Ausgehend von einem Grund-

modell (12 plus 3 Monate) kann das KBG

nunmehr bei einer partnerschaftlichen

Teilung mindestens 456 Tage (365 plus 91)

mit einem Tagesbetrag von 33,88 Euro fle-

xibel in Anspruch genommen werden. Der

Zeitraum wird bei der Antragsstellung

verbindlich festgelegt und berechnet sich

ab dem Tag der Geburt. Wird eine längere

Leistungsdauer gewählt, vermindert sich

der Tagesbetrag imVerhältnis zur gewähl-

ten Anspruchsdauer. Der Tagesbetrag von

33,88 Euro stellt jedoch den Höchstbetrag

i

kaernten.arbeiterkammer.at/familie

Kündigungsschutz und Rechtssicherheit gibt es

zwar keine. Der Papamonat kommt aber trotzdem.

Nach etlichen Diskussionen kommt mit

März 2017 nun doch die Möglichkeit für

Väter, den neuen Familienzeitbonus in

Anspruch zu nehmen. Was bedeutet das

konkret: Väter (Adoptivväter, Dauerpfle-

geväter), die mit ihrem Kind und dem

anderen Elternteil ihren Mittelpunkt der

Lebensinteressen in Österreich haben und

im gemeinsamen Haushalt leben, können

ab Geburt des Kindes (ab Übernahme des

Adoptiv-/Pflegekindes) einen Papamonat

in Anspruch nehmen; in diesem Zeit-

raum steht dem Papa 22,60 Euro täglich

zu. Zuständig für die Abwicklung ist jener

Sozialversicherungsträger, bei dem der

Vater vor der Familienzeit versichert war.

Der Familienzeitbonus wird nach Antrag

monatlich im Nachhinein ausbezahlt.

Der Papamonat kann nur innerhalb eines

Zeitraumes von 91 Tagen ab dem Tag der

Geburt in Anspruch genommen werden.

Auch der Antrag für den Familienzeitbo-

nus muss spätestens binnen 91 Tagen ab

Geburt gestellt werden. Der Vater ist wäh-

rend der Inanspruchnahme des Familien-

zeitbonuses in der gesetzlichen Kranken-

versicherung teilversichert.

Kein Kündigungsschutz

Für Väter, die sich in einem Dienstver-

hältnis befinden, besteht weiterhin kein

Rechtsanspruch auf den Papamonat. Dies

bedeutet in der Praxis: Sagt der Dienstge-

ber Nein, kann der Vater die Familienzeit

nicht nehmen. Auch einen Kündigungs-

schutz während des Papamonates sieht

das Familienzeitbonusgesetz nicht vor.

Der „Papamonat“

kommt nun doch

Fotolia/Koedir

Väter-Auszeit wird ab März 2017

nach langen Debatten Realität

Fotolia/djezura

In der Praxis kommt es immer

wieder vor, dass Frauen nach

der Rückkehr aus der Karenz

nicht mehr auf ihren bisherigen

Arbeitsplatz eingesetzt werden.

Auch aus anderen Konstellatio-

nen ergeben sich strittige Fälle,

die in letzter Instanz der Obers-

te Gerichtshof (OGH) entschei-

den muss. In der Folge einige

Entscheidungen zumThema: Der

Arbeitgeber ist verpflichtet, die

Arbeitnehmerin nach der Karenz

beziehungsweise im Rahmen der

Was sagen die Höchstrichter?

Oft ergeben sich im Zusammenhang mit Elternschaft und Karenz

strittige Fragen. Aber wie entscheidet der Oberste Gerichtshof?

Urteile des OberstenGerichtshofes tragen zur einheitlichen

Rechtssprechung bei und sorgen so für Rechtssicherheit.