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tipp 02/16

k aernten.arbeiterk

ammer.at

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Arbeit & Recht

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Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

Noch hat Roaming

seinen Preis, aber...

...bald gehört es der Vergangenheit an. Weg zur endgültigen Abschaf-

fung von Roaming ist geebnet. Übergangsphase hat bereits begonnen.

Flexibilität und Mobilität im In- wie Aus-

land sind besonders wichtige Schlagwör-

ter für das Telefonieren oder der Nutzung

von mobilen Datendiensten (Internet,

Apps, E-Mail). Vor allem im Ausland wer-

den diese Datendienste vermehrt verwen-

det. Werden Sprachmitteilungen, Bilder

oder Kurznachrichten über ein fremdes

Netz übermittelt, dann spricht man von

„Roaming“. Möglich machen dies Ver-

träge zwischen österreichischen und aus-

ländischen Mobilfunkbetreibern, um mit

einem österreichischen Handy auch im

Ausland zu telefonieren, im Internet zu

surfen und E-Mails abzurufen.

Unerwünschte Kosten vermeiden

Der Netzanbieter vergisst einen nicht bei

der Einreise im Ausland und informiert

über Zusatzkosten durch personalisierte

Preisinformationen per SMS. Um den-

noch

unerwünschte

Roamingkosten

zu verhindern, sollte bereits in grenzna-

hen Gebieten die Roaming-Funktion bei

Smartphones ausgeschalten werden.

Roaming in der EU

Ab dem 30. April 2016 begann eine Über-

gangsphase, die der erste Schritt auf dem

Weg zur endgültigen Abschaffung der

Roaminggebühren in der EU ist. Inner-

halb dieser Übergangsperiode, die bis

zum 14. Juni 2017 andauern soll, darf der

Betreiber zusätzlich zum inländischen

Endkundenpreis einen Roamingaufschlag

verrechnen. Bestimmte Höchstentgelte

dürfen dabei nicht überschritten werden.

Bei Tarifen mit inkludierten Einheiten

sind laut neuer Regelung die Roamingein-

heiten genauso wie inländische Einheiten

von den inkludierten Mengen abzuziehen.

Dennoch kann zusätzlich ein maximaler

Aufschlag je Minute, SMS oder MB ver-

rechnet werden.

fotolia/mooshny

Telefonieren, SMS schreiben oder imWeb surfen kann imAusland teuer werden. Roaminggebühren haben

schon bei vielen für somanche Überraschung gesorgt. Ab 15. Juni 2017 soll Roaming abgeschafft werden.

i

rtr.at

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Eigene

Kostenmüssen selbst getragenwerden.

Die Schlichtungsstelle RTR hilft, wenn

Probleme mit einem Telefon-, Internet-

oder Rundfunkbetreiber auftreten, wie

z.B. ein schlecht funktionierender Inter-

netanschluss oder undurchsichtige Tele-

fonrechnungen.

Schlichtungsverfahren

Die RTR versucht bei Schlichtungsver-

fahren immer einvernehmliche Lösungen

zu finden. Scheitert dies, wird bei einer

gerechtfertigten Beschwerde gegen den

Betreiber die Rechtsansicht des Problems

schriftlich mitgeteilt. Diese kann auch

Vorschläge zur Problemlösung enthalten.

Schlichtungsstelle

Telekommunikation

twitter/rtr-gmbh

Unklarheiten mit der Telefonrech-

nung – die RTR-GmbH klärt auf

Entgelte für Roaming

ƒ

ƒ

Tarife mit inkludierten Einheiten:

Abzug der inkludierten Einheit

(inländischer Preis) plus Aufschlag

(inkl. USt.), nicht mehr als:

Abgehende Anrufe:

0,06 Euro

Ankommende Anrufe:

0,01368 Euro

SMS:

0,024 Euro, für den Empfang

darf kein Aufschlag verrechnet

werden

Daten:

0,06 Euro/MB, dies gilt auch

für MMS, falls diese inkludiert sind

ƒ

ƒ

Tarifabrechnung pro min/SMS/MB:

plus Aufschlag (inkl. USt),

nicht mehr als:

Abgehende Anrufe:

0,228 Euro

Ankommende Anrufe:

0,01368 Euro

SMS:

0,072 Euro

Daten/MMS:

0,24 Euro/MB bzw.

pro MMS