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Roamingzuschläge bei manchen Tarifen ab einem
gewissen Datenverbrauch:
Betroffen sind Tarife mit
unlimitiertem (auch gedrosselten) Datenvolumen und
solche, bei denen die in der Pauschale enthaltenen
Gigabytes günstiger sind als der Anbieter-Großhan-
delspreis. Sie werden von derzeit 7,70 Euro pro Giga-
byte bis 2022 schrittweise auf 2,50 Euro gesenkt. Das
konkrete Limit wird für jeden Tarif anhand einer For-
mel individuell berechnet. Eigene Rechenkunst ist
nicht nötig: Der Anbieter muss seine Kundinnen und
Kunden vorab informieren, wie viel sie von ihrem
inkludierten Datenvolumen im Ausland aufschlagsfrei
nützen dürfen.
Roaming muss es nicht immer geben:
Die Handyan-
bieter sind nicht verpflichtet, ihren Kundinnen und Kun-
den Roaming-Dienste anzubieten. Vor allem Diskon-
tanbieter mit sehr niedrigen Inlandspreisen könnten
davon Abstand nehmen.
Obergrenze:
Die Kostengrenze von 60 Euro, bei der
der Internetzugang unterbrochen wird, bleibt weiter
bestehen. Die Kundin bzw. der Kunde muss rechtzeitig
(bei Erreichen von 80 Prozent der jeweiligen Kosten-
grenze) informiert werden und aktiv bestätigen, dass
Volumen darüber kostenpflichtig genutzt werden.
Auslandsgespräche sind
vom Roaming nicht betroffen.
Von Österreich ins Ausland zu
telefonieren bleibt teuer.
Beschwerden und Einwände müssen dem An
bieter schriftlich übermittelt werden. Lässt sich
der Streitfall auf diese Weise nicht lösen, so
können sich Kundinnen und Kunden an die
Schlichtungsstelle der Rundfunk- und Telekom-
Regulierungs-Behörde (RTR) wenden.
www.rtr.atACH
TUNG
!