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Roamingzuschläge bei manchen Tarifen ab einem

gewissen Datenverbrauch:

Betroffen sind Tarife mit

unlimitiertem (auch gedrosselten) Datenvolumen und

solche, bei denen die in der Pauschale enthaltenen

Gigabytes günstiger sind als der Anbieter-Großhan-

delspreis. Sie werden von derzeit 7,70 Euro pro Giga-

byte bis 2022 schrittweise auf 2,50 Euro gesenkt. Das

konkrete Limit wird für jeden Tarif anhand einer For-

mel individuell berechnet. Eigene Rechenkunst ist

nicht nötig: Der Anbieter muss seine Kundinnen und

Kunden vorab informieren, wie viel sie von ihrem

inkludierten Datenvolumen im Ausland aufschlagsfrei

nützen dürfen.

Roaming muss es nicht immer geben:

Die Handyan-

bieter sind nicht verpflichtet, ihren Kundinnen und Kun-

den Roaming-Dienste anzubieten. Vor allem Diskon-

tanbieter mit sehr niedrigen Inlandspreisen könnten

davon Abstand nehmen.

Obergrenze:

Die Kostengrenze von 60 Euro, bei der

der Internetzugang unterbrochen wird, bleibt weiter

bestehen. Die Kundin bzw. der Kunde muss rechtzeitig

(bei Erreichen von 80 Prozent der jeweiligen Kosten-

grenze) informiert werden und aktiv bestätigen, dass

Volumen darüber kostenpflichtig genutzt werden.

Auslandsgespräche sind

vom Roaming nicht betroffen.

Von Österreich ins Ausland zu

telefonieren bleibt teuer.

Beschwerden und Einwände müssen dem An­

bieter schriftlich übermittelt werden. Lässt sich

der Streitfall auf diese Weise nicht lösen, so

können sich Kundinnen und Kunden an die

Schlichtungsstelle der Rundfunk- und Telekom-

Regulierungs-Behörde (RTR) wenden.

www.rtr.at

ACH

TUNG

!