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AK

Infoservice

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Roaming – Telefonieren

und Surfen im Urlaub

Die Roamingzuschläge im EU-Ausland sind mit 15. Juni

2017 grundsätzlich gefallen. Anbieter dürfen ihren Kundin-

nen und Kunden in der Regel keine zusätzlichen Entgelte

fürs Telefonieren, Surfen oder für SMS berechnen. Die von

der EU verordnete Devise „Roam like at home“ gilt für

Kundinnen und Kunden in der EU (plus Norwegen, Liech-

tenstein und Island, wenn sie die Verordnung national

umsetzen). Aber Achtung: Das völlige Aus für Extrakosten

bedeutet das nicht in jedem Fall. Unter anderem soll eine

zweckwidrige Nutzung wie der Erwerb einer SIM-Karte im

günstigeren Ausland, um sie daheim zu verwenden, ver-

hindert werden.

Was sich heuer bei EU-Auslandsgesprächen,

SMS und im Web ändert

Freieinheiten gelten auch im EU-Ausland:

Bei

Tarifen mit inkludierten Minuten, SMS und Datenvolu-

men ist die Nutzung im Ausland zu denselben Bedin-

gungen möglich wie daheim. Das bedeutet: Auch beim

Roaming werden verbrauchte Einheiten für Anrufe,

SMS oder Daten von der Pauschale abgezogen.

Roamingzuschläge bei überwiegendem EU-Aufenthalt:

Wer sich innerhalb eines Beobachtungs-

zeitraums von vier Monaten mehr als zwei Monate im

EU-Ausland aufhält und dort überwiegend Roa-

ming-Dienste nutzt, wird vom Anbieter verwarnt und

muss innerhalb von zwei Wochen „faire Nutzung“ (das

heißt: überwiegende/r Aufenthalt oder Nutzung im

Inland) nachweisen, sonst können zusätzliche Kosten

anfallen.

Roamingzuschläge bei „loser“ Bindung:

Wer sei-

nem inländischen Anbieter auf Nachfrage keine „starke

Bindung“ zu Österreich (etwa gewöhnlicher Aufent-

haltsort) nachweisen kann, dem können Zusatzkosten

verrechnet werden.