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Infoservice
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Roaming – Telefonieren
und Surfen im Urlaub
Die Roamingzuschläge im EU-Ausland sind mit 15. Juni
2017 grundsätzlich gefallen. Anbieter dürfen ihren Kundin-
nen und Kunden in der Regel keine zusätzlichen Entgelte
fürs Telefonieren, Surfen oder für SMS berechnen. Die von
der EU verordnete Devise „Roam like at home“ gilt für
Kundinnen und Kunden in der EU (plus Norwegen, Liech-
tenstein und Island, wenn sie die Verordnung national
umsetzen). Aber Achtung: Das völlige Aus für Extrakosten
bedeutet das nicht in jedem Fall. Unter anderem soll eine
zweckwidrige Nutzung wie der Erwerb einer SIM-Karte im
günstigeren Ausland, um sie daheim zu verwenden, ver-
hindert werden.
Was sich heuer bei EU-Auslandsgesprächen,
SMS und im Web ändert
Freieinheiten gelten auch im EU-Ausland:
Bei
Tarifen mit inkludierten Minuten, SMS und Datenvolu-
men ist die Nutzung im Ausland zu denselben Bedin-
gungen möglich wie daheim. Das bedeutet: Auch beim
Roaming werden verbrauchte Einheiten für Anrufe,
SMS oder Daten von der Pauschale abgezogen.
Roamingzuschläge bei überwiegendem EU-Aufenthalt:
Wer sich innerhalb eines Beobachtungs-
zeitraums von vier Monaten mehr als zwei Monate im
EU-Ausland aufhält und dort überwiegend Roa-
ming-Dienste nutzt, wird vom Anbieter verwarnt und
muss innerhalb von zwei Wochen „faire Nutzung“ (das
heißt: überwiegende/r Aufenthalt oder Nutzung im
Inland) nachweisen, sonst können zusätzliche Kosten
anfallen.
Roamingzuschläge bei „loser“ Bindung:
Wer sei-
nem inländischen Anbieter auf Nachfrage keine „starke
Bindung“ zu Österreich (etwa gewöhnlicher Aufent-
haltsort) nachweisen kann, dem können Zusatzkosten
verrechnet werden.