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WENN KEIN STEIN AUF DEM ANDEREN BLEIBT
Interessenausgleich und Sozialplan
bei betrieblichen Veränderungen
Der Betrieb hat eine Beraterin oder einen Berater ins Haus geholt, die
Wirtschaftszahlen sehen nicht rosig aus ... Noch ist nichts passiert, aber
eine Vorahnung gibt es bereits. Es ist das Recht und die Pflicht des Be-
triebsrats, geplante Betriebsveränderungen zu erkennen und bei Verän-
derungsprozessen frühzeitig miteingebunden zu werden. Dieses Seminar
gibt einen Einblick in das Verfahren bei Betriebsänderungen. Betriebs-
ratsmitglieder erfahren, wie sie ihren Gestaltungsspielraum optimal nut-
zen können, um mögliche Nachteile für die Belegschaft auszugleichen.
Inhalt:
n
Betriebsänderungen erkennen
n
Abgrenzung Betriebsübergang
n
Interessenausgleich und Sozialplan: Inhalt und Regelungen
n
Abfindungsregelungen
n
Erstellen eines Sozialplanes
Termin:
19. Oktober 2016
Zeit:
9:00 – 16:30 Uhr
Ort:
Hafnersee
Referent/Referentin der Arbeiterkammer Kärnten
Anmeldeschluss:
21. September 2016
ARBEITSRECHT, SOZIALRECHT