Previous Page  6 / 46 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 6 / 46 Next Page
Page Background

6

AK

-Infoservice

WENN KEIN STEIN AUF DEM ANDEREN BLEIBT

Interessenausgleich und Sozialplan

bei betrieblichen Veränderungen

Der Betrieb hat eine Beraterin oder einen Berater ins Haus geholt, die

Wirtschaftszahlen sehen nicht rosig aus ... Noch ist nichts passiert, aber

eine Vorahnung gibt es bereits. Es ist das Recht und die Pflicht des Be-

triebsrats, geplante Betriebsveränderungen zu erkennen und bei Verän-

derungsprozessen frühzeitig miteingebunden zu werden. Dieses Seminar

gibt einen Einblick in das Verfahren bei Betriebsänderungen. Betriebs-

ratsmitglieder erfahren, wie sie ihren Gestaltungsspielraum optimal nut-

zen können, um mögliche Nachteile für die Belegschaft auszugleichen.

Inhalt:

n

Betriebsänderungen erkennen

n

Abgrenzung Betriebsübergang

n

Interessenausgleich und Sozialplan: Inhalt und Regelungen

n

Abfindungsregelungen

n

Erstellen eines Sozialplanes

Termin:

19. Oktober 2016

Zeit:

9:00 – 16:30 Uhr

Ort:

Hafnersee

Referent/Referentin der Arbeiterkammer Kärnten

Anmeldeschluss:

21. September 2016

ARBEITSRECHT, SOZIALRECHT