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tipp 03/14
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Menschen & Meinungen
Unwetterschäden können in voller Höhe beim
Steuerausgleich geltend gemacht werden.
Mehr Geld für die
Kärntner Pendler
Mit der neuen Arbeitnehmerförderung des Landes Kärnten werden
Berufspendler und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel stärker
gefördert. Noch bis Ende Oktober können Anträge gestellt werden.
beantragen wol-
len, haben noch
einen Monat Zeit.
„Die Frist läuft bis
Ende Oktober. Man
kann den Arbeit-
nehmern nur emp-
fehlen, die Formula-
re auszufüllen und
sich das Geld zu
holen“, sagt Sa-
petschnig.
Anspruchsberechtigte
Anspruchsberechtigt sind
Arbeitnehmer, die mehr als
fünf Kilometer in eine Rich-
tung vom Wohnsitz bis zum Dienstort
pendeln. Voraussetzung dafür ist, dass
der Arbeitnehmer an vier Tagen in der
Woche pendelt. Das steuerpflichtige
Jahreseinkommen darf maximal 24.000
Seit Anfang des Jahres wird
die Arbeitnehmerförderung
des Landes Kärnten (ANF)
wieder von der Arbeiter-
kammer administriert. Ei-
nen wesentlichen Teil dabei
machen die Fahrtkostenzu-
schüsse aus. Für viele Kärnt-
ner Pendler haben sich mit
der neuen ANF wesentliche
Verbesserungen
ergeben.
Die Fahrtkostenzuschüsse
für Berufspendler wurden
erhöht, Benutzer von öffentlichen Ver-
kehrsmitteln und Gehbehinderte werden
ebenfalls stärker unterstützt. „Unter dem
Strich gibt es mehr Geld“, sagt Bernhard
Sapetschnig, Abteilungsleiter Finanzen
und Förderungen.
Noch ein Monat Zeit
Alle, die den Fahrtkostenzuschuss noch
Unwetter haben in den vergangenen Wo-
chen und Monaten große Schäden ange-
richtet. Geschädigte sollten schon jetzt
an den Steuerausgleich für dieses Jahr
denken, Rechnungen aufheben und alle
Schäden gut dokumentieren. Denn die
Kosten für die Aufräumarbeiten und die
Wiederbeschaffungskosten können un-
ter bestimmten Voraussetzungen von der
Steuer abgeschrieben werden.
Reparatur geltend machen
Geltend gemacht werden können Kosten
für die Beseitigung von unmittelbaren
Katastrophenschäden wie die Beseitigung
von Wasser- und Schlammresten oder
Sperrmüll, Raumtrocknung und die An-
schaffung bzw. Miete von Trocknungs-
und Reinigungsgeräten sowie Kosten für
Reparatur und Sanierung beschädigter
Gegenstände. Darunter fallen der Ersatz
des Fußbodens, die Erneuerung des Ver-
putzes, Ausmalen, Reparatur von Zäu-
nen und die Reparatur von beschädigten
Autos. Die Kosten werden in voller Höhe,
also ohne Selbstbehalt, bei der Arbeitneh-
merveranlagung für 2014 angerechnet.
Schäden dokumentieren
Unterlagen, die als Nachweis der Schäden
dienen, sollten gesammelt werden. Dazu
zählen Fotos, die den Schaden dokumen-
tieren, falls vorhanden eine Niederschrift
der Gemeindekommission, eigene Auf-
zeichnungen über Schäden sowie Rech-
nungen und Belege zu allen Kosten.
Unwetterschäden von
der Steuer absetzen
Fotolia/swa
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Steuerrecht 050 477-3000
„Die neue ANF
bringt viele Verbesse-
rungen für Kärntens
Pendler.”
Bernhard Sapetschnig,
Abteilungsleiter
AK/Just
Einfach Online-Formular ausfüllen und abschicken.
Die Antragsstellung für die neue Arbeit-
nehmerförderung kann bequem von zu
Hause aus erledigt werden. Im Internet
sind alle wichtigen Informationen, wie
die Voraussetzungen für den Bezug des
Infos und Formulare imWeb
Anträge für den Fahrtkostenzuschuss können
online ausgefüllt werden.
Fahrtkostenzuschusses sowie die Ein-
kommensgrenzen aufgelistet. Bei letz-
teren gibt es für Tagespendler und die
Nutzer von öffentlichen Verkehrsmit-
teln eigene Tabellen. Der Antrag kann
gleich online ausgefüllt und abgeschickt
werden. Natürlich gibt es auch eine pdf-
Version, die per Post an die Arbeiter-
kammer zu schicken ist:
Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt amWörthersee
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arbeitnehmerfoerderung.at
Fotolia/ilfede
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