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Sofort reagieren, wenn
der Lohn ausbleibt
Wenn Forderungen gegenüber dem
Arbeitgeber (z.B. Lohn) nicht bezahlt
werden, kann nach Ablauf einer ge-
wissen Frist der Anspruch verfallen.
Der Zeitraum kann variieren – von
3 Monaten aufwärts – und ist in Ge-
setzen, Kollektivverträgen, Betriebs-
vereinbarungen oder Einzelverträgen
geregelt. Das Wichtigste ist daher,
dass man sofort reagiert. Das heißt,
dass der Arbeitnehmer beim Ausblei-
ben des Geldes seine Forderungen so-
fort beim Arbeitgeber eingeschrieben
schriftlich geltend machen muss. So
hebelt man den Verfall aus und es gilt
nur mehr die Verjährung. Das sind
meist drei Jahre, es können aber auch
weniger sein. Daher der Tipp: Unbe-
dingt mit der Arbeitsrechtsabteilung
der AK Kärnten Kontakt aufnehmen.
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Tipps und Forderungen der AK
Krankheit sofort melden:
Wer er-
krankt, muss dies seiner Firma sofort
melden. Der Arbeitgeber kann eine
Bestätigung des Arztes oder der Kran-
kenkasse bereits ab dem ersten Tag
der Krankheit verlangen.
Betriebsrat kontaktieren:
Arbeitneh-
mer, die im Krankenstand gekündigt
werden, sollten sich sofort mit dem
Betriebsrat in Verbindung setzen.
Sollte es in dem Unternehmen keinen
Betriebsrat geben, kann die Rechtsab-
teilung der AK kontaktiert werden.
Rechtsauskunft einholen:
Der Arbeit-
nehmer sollte sich nicht unter Druck
setzen lassen und angebotene Deals
des Arbeitgebers in jedem Fall recht-
lich prüfen lassen.
Entgeltfortzahlung sichern:
Die AK
fordert, dass die Entgeltfortzahlung
auch bei einvernehmlicher Auflösung
des Dienstverhältnisses so lange ge-
währt wird, wie es gesetzlich vorge-
schrieben ist.
Arbeitsunfall und dann auch noch die Kündigung! Das passiert immer mehr Arbeitnehmern.
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