Pflegefreistellung

Erkranken nahe Angehörige oder liegen andere wichtige und vom Gesetz anerkannte persönliche Gründe vor, dürfen Sie der Arbeit fernbleiben. Trotzdem bekommen Sie Ihr Entgelt. In diesem Folder erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Pflegefreistellung („Pflegeurlaub“) und andere Dienst- verhinderungen gelten. Pflegefreistellung: Ein Familien- mitglied erkrankt oder ein Kind muss betreut werden Ein Recht auf Pflegefreistellung haben Sie in folgenden Fällen: Ein naher Angehöriger erkrankt Wenn Sie eine erkrankte nahe Angehörige oder einen erkrankten nahen Angehörigen pflegen müssen, haben Sie ein Recht auf Pflegefreistellung (Krankenpflegefrei- stellung). Wichtig: Sie müssen nachweisen, dass die Pflege notwendig ist, und der erkrankte Angehörige muss mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ausnahme: Ist Ihr leibliches Kind, Ihr Pflege- oder Wahl- kind krank, ist kein gemeinsamer Haushalt erforderlich. Ihre Kinderbetreuung fällt aus Ihr Kind ist gesund, aber die Person, die Ihr Kind ständig www.arbeiterkammer.at Wann dürfen Sie der Arbeit fernbleiben?

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