Häufige Fragen zum Gesundheitsberuferegister

HÄUFIGE FRAGEN ZUM GESUNDHEITSBERUFEREGISTER · 20 Bei Verlängerung der Registrierung wird ein neuer Berufsausweis mit der neuen Gültig- keitsdauer ausgestellt. 7.11 Was muss ich bei Verlust/Diebstahl des Berufsausweises tun? Nach Erstattung einer polizeilichen Verlust- oder Diebstahlanzeige können Sie ein Duplikat des ursprünglichen Ausweises beantragen. Melden Sie sich diesbezüglich bei Ihrer zu- ständigen Registrierungsbehörde. 7.12 Ist der Berufsausweis auch im Ausland gültig? Nein. Der Berufsausweis dient dem Nachweis der Berufsberechtigung in Österreich. 7.13 Muss ich bei Verlust der Berufsberechtigung meinen Ausweis zurückgeben? Ja. Wenn Sie Ihre Berufsberechtigung verlieren, müssen Sie Ihren Berufsausweis bei der zuständigen Registrierungsbehörde abgeben. 8. Informationen zum Verlust der Berufsberechtigung 8.1 Kann ich meine Berufsberechtigung verlieren? Ja. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Berufsberechtigung nicht mehr vor- liegen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Sie gesundheitlich nicht mehr geeignet sind Ihren Beruf auszuüben oder wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen an Vertrauenswür- digkeit nicht mehr erfüllen. 8.2 Wer kann mir die Berufsberechtigung entziehen? Die Berufsberechtigung wird durch die aufgrund des Berufssitzes oder Hauptwohnsitzes zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entzogen. Die Zuständigkeit der Bezirksverwal- tungsbehörde für die Entziehung der Berufsberechtigung besteht bereits derzeit und ändert sich durch das Gesundheitsberuferegister nicht. Die Bezirksverwaltungsbehörde informiert sowohl Sie über die Entziehung als auch den Landeshauptmann / die Landes- hauptfrau sowie die Gesundheit Österreich GmbH als registerführende Stelle. Die Gesund- heit Österreich GmbH streicht Sie in der Folge aus dem Gesundheitsberuferegister und informiert Sie darüber. 8.3 Verliere ich meine Berufsberechtigung, wenn ich die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsstunden nicht absolviere? Wie wird das kontrolliert? Nein. (siehe 3.4) 8.4 Wird meine/mein ArbeitgeberIn über den Verlust der Berufsberechtigung durch die Registrierungsbehörde informiert? Nein. 8.5 Was ändert sich durch die Registrierung hinsichtlich Verlust und Wiedererteilung der Berufsberechtigung? Die Regelungen bzw. Voraussetzungen für die Entziehung und in der Folge auch die Wie- dererteilung der Berufsberechtigung finden sich in den Berufsgesetzen [https://www.ris. bka.gv.at] und haben sich durch das GBRG nicht geändert.

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